VG Sigmaringen: Keine polizeilichen Massnahmen gegen Versammlungsteilnehmer, solange die Versammlung nicht aufgelöst ist
Gegenstand unserer Klage vor dem VG Sigmaringen war die Einkesselung einer größeren Personengruppe, welche am Stuttgarter Messegelände gegen den Bundesparteitag der AfD demonstrierte. Darunter befand