Für unsere Mandantin erwirkten wir eine Unterlassungserklärung gegen den Kreisverband Rhein-Erft der Partei „Die Rechte“. Unsere Mandantin hatte über eine Versammlung der Rechtsradikalen unter dem Titel „Ursula Haverbeck ins Europaparlament“ auf einem Facebook Account der „Aktion Brühl“ berichtet, was der Partei „Die Rechte“ nicht gefiel (ihr allerdings auch nicht gefallen sollte). Wie immer in diesen Fällen wurde dann „Verleumdung“ gerufen und auch gleich eine Strafanzeige gestellt. So weit, so zulässig. Dann aber wurde die Strafanzeige gleich auf der webseite der Partei veröffentlicht (als Versuch, die eigene Darstellung besonders überzeugend darzustellen). Das allerdings ist regelmässig unzulässig, führte zur Abmahnung und zur Unterlassungsverpflichtungserklärung, so dass die Strafanzeige auch heute nicht mehr im Netz erreichbar ist.
Dabei hatte der hiesige Kreisverband noch prominente Unterstützung gesucht, doch auch die an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg tätige Rechtsanwältin Schneiders – den LeserInnen unseres Blog als Verteidigerin des NSU-Gehilfen Wohlleben bekannt – konnte nur die Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.
Wie aus dieser Verpflichtung dann später für die Partei „Die Rechte“ ein Schaden von ca. 25.000,00€ entstanden ist, kann man hier nachlesen.
Sachbearbeiter bei uns: Rechtsanwalt Forst