Selbstverständnis

Das Selbstverständnis unseres Büros wurde seit 1980 durch die Rechtsanwälte Schön und Reinecke geprägt. Wir hatten dies früher so beschrieben:

Uns reizt das parteiische Eintreten für die Interessen unserer Mandanten. Wir vertreten zu einem großen Teil Einzelpersonen, einzelne kleine Betriebe und Selbständige.

Unsere Mandanten erwarten von uns vor allen Dingen die persönliche Beratung und Unterstützung, die nach unserer Einschätzung auch nicht ohne weiteres an Dritte delegiert werden kann. Unsere Mandanten mögen die starke persönliche Bindung zu “ihrem” Berater. Auch wir haben jeweils Schwerpunkte in unserer Tätigkeit, wissen vor allem auch, welche Sachgebiete wir nicht bearbeiten. Aber: Wir schätzen die Vielseitigkeit unserer Tätigkeitsgebiete, und stellen uns durchaus auch gerne der Herausforderung, uns in Neues einzuarbeiten.

 

Für mündige &
aufgeklärte Mandanten

Im Zentrum unserer Tätigkeit steht Ihre Beratung als mündige und aufgeklärte Mandanten und –
soweit erforderlich und möglich – die Durchsetzung Ihrer Interessen.

Erfahrung

In der Beratung sind unsere lange Berufserfahrung (Rechtsanwalt Reinecke seit 1974, Rechtsanwalt Schön von 1978 bis 2020, Rechtsanwältin Krenzel seit 1998) und unsere ausgeprägte Urteilskraft ein entscheidender Vorteil. Die Wurzeln unserer Bürogemeinschaft reichen in die Aufbruchsstimmung der sechziger Jahre zurück, in der sich die Rechtsanwälte Schön und Reinecke für den Anwaltsberuf entschieden haben. Wir alle fühlen uns auch noch heute wohl, wenn wir die Schwachen gegen die Stärkeren vertreten.

Dynamik

Der Grundsatz „das haben wir immer so gemacht“ führt aber nicht immer zu bestmöglichen Ergebnissen für die Mandanten. Die generationsübergreifende Arbeit mit Kolleg*innen, die an den zahlreichen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre „näher dran“ sind, gewährleistet, dass wir immer auf aktuellem Stand sind. Zudem haben diese Kolleg*innen eine deutlich höhere Sprachkompetenz (Englisch, Französisch und auch Italienisch und Spanisch).

Wissenschaftliches Arbeit

Wir verfügen über eine gut ausgestattete Bibliothek und lesen gerne in Büchern, nutzen aber natürlich auch unseren Zugang zu elektronischen Datenbanken. Anders als vielen anderen anwaltlichen Werbeaussagen liegen der Bezeichnung „Fachanwalt“ theoretische Prüfungen und Nachweise der praktischen Tätigkeit zu Grunde, die von der Rechtsanwaltskammer überprüft werden. Darüber hinaus müssen jährliche Fortbildungen (mindestens 15 Stunden) gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.

Engagement

Wir sind überzeugt davon, dass zu einem guten Anwalt auch die Fähigkeit gehört, sich über Ungerechtigkeiten aufregen zu können – ansonsten wird man zum Zyniker. „Ungerechtigkeit“ klingt und ist auf den ersten Blick „unjuristisch“. Manchmal nimmt allerdings die Gesetzeslage und ihre Anwendung auf die konkreten Bedingungen von Menschen nicht ausreichend Rücksicht. Daraus entstehen nicht selten Situationen, in denen man gut nachempfinden kann, warum die Mandanten sich „ungerecht behandelt“ fühlen. In solchen Fällen muss man immer wieder neu überlegen, ob es nicht doch einen Weg im Interesse der Mandanten gibt.

Vorsorgende Rechtsberatung

Wir sehen es deshalb (auch) als unsere Aufgabe an, Ihnen gegenüber offen Erfolgsaussichten und Risiken zu erläutern und faire Kompromisse zu suchen, die oft in der Lage sind, die persönlichen und finanziellen Folgen längerer Verfahren zu vermeiden. Mit diesen Erfahrungen können wir Sie auch bei der vorsorgenden Rechtsberatung unterstützen, deren Bedeutung leider oft unterschätzt wird.

Vorsorgende
Rechtsberatung

Vorsorgende und gestaltende Rechtsberatung

Der Anwalt, der mit seinem flammenden Plädoyer den bereits verloren geglaubten Fall noch aus dem Feuer reißt, ist eine beliebte Figur in Film und Fernsehen. Auch wir erleben gerne solche Sternstunden, doch der Alltag ist davon zumeist weit entfernt, da die Weichen für eine erfolgreiche Rechtsvertretung in vielen Fällen viel früher gestellt sind. Nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern vor allen Dingen auch vertragliche Vereinbarungen sind für Ihre Rechtsposition von entscheidender Bedeutung. Dies wird leider oft übersehen und es wird deshalb oft an der falschen Stelle gespart.

Einige Beispiele

  • Wer sich eine Existenz aufbauen will und dafür einen langfristigen Mietvertrag benötigt, sollte diesen nicht für wenige Euro im Schreibwarenladen erwerben.
  • Wer sich mit einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus einen dauernden Wohnsitz schaffen will, sollte sich – gerade bei Eigentumswohnungen – die vielfältigen vertraglichen Vereinbarungen und damit auch Beschränkungen vor dem Kauf erklären lassen, damit er weiß, worauf er sich einlässt.
  • Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, die größere gemeinsame Investitionen tätigt, sollte u.a. wissen, welche Konsequenzen eine Trennung hat. Dies kann ohne Regelungen zu eine bösem Erwachen auch in wirtschaftlicher Hinsicht führen.
  • Diese Beispiele ließen sich fortsetzen mit Gesellschaftsverträgen, Erbregelungen, Regelungen in Wohngemeinschaften, usw.

In diesem Zusammenhang hören wir am häufigsten: „Wir vertrauen uns, bei uns zählt noch das Wort/der Handschlag, schriftliche Vereinbarungen dokumentieren Misstrauen.“ Das ist falsch. Klare und eindeutige, d. h. im Regelfall schriftliche Vereinbarungen, werden nicht für die sonnigen Zeiten gemacht, in denen die Vertragspartner sich gut verstehen. In solchen Zeiten kann jede Regelung auch wieder geändert werden. Es geht um die eher trüben Zeiten, in denen gestritten wird. Dann müssen die Vereinbarungen im Idealfall so präzise sein, dass sie (juristischen) Streit vermeiden helfen. In guten Zeiten lassen sich ohne Zweifel bessere Regelungen für Konfliktsituationen finden, als wenn der Konflikt bereits ausgebrochen ist.

Wir sehen es als einen wichtigen Teil unserer Arbeit an, Sie bei Vertragsabschlüssen zu beraten, Ihnen mögliches – uns aus unserer Tätigkeit bekanntes – Konfliktpotential darzustellen und angemessene Regelungen auf Basis Ihrer Vorschläge zu entwickeln. Natürlich hat diese Tätigkeit ihren Preis. Auch wenn in den meisten der Beispiele nicht mit einer Übernahme durch Rechtsschutzversicherungen gerechnet werden kann, ist unser Honorar im Regelfall immer noch sehr viel kostengünstiger als eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung auf Basis mündlicher oder unklarer und umstrittener „selbst gestrickter“ Vereinbarungen.