Unsere Kommunikation
Damit wir effizient arbeiten können, bitten wir Sie, Folgendes zu beherzigen:
Übersendung von Unterlagen
Wenn Sie uns Ihre Dokumente (z.B. eine Klageschrift, Schriftverkehr u.ä.) in Papierform zukommen lassen oder diese zum Termin mitbringen, sollte dies in möglichst geordneter Form erfolgen.
Wenn Sie uns Unterlagen in elektronischer Form per E-Mail über eine Cloud („we transfer“ o.ä.) oder auf einem Stick zukommen lassen möchten, bitten wir Sie nachdrücklich, uns diese als einheitliche PDF-Datei(en) zu überlassen (also z.B. nicht jede Seite einer Klageschrift einzeln), denn wir haben keine Kapazitäten dafür, jede dieser Seiten auszudrucken, anschließend zu sortieren und sie ggf. wieder elektronisch zusammenzusetzen. Noch viel weniger können wir mit Fotos der einzelnen Seiten arbeiten, die auch häufig schlechter Qualität sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie uns keine Nachrichten und Unterlagen über Messenger Dienste wie WhatsApp zusenden können.
Übersendung von Fotos
Für Auseinandersetzungen kann es oft sinnvoll sein, Bilder zu fertigen. Diese Bilder können auch manchmal dem Gericht vorgelegt werden, sei es in den Schriftsatz eingearbeitet, sei es als Anlagen. Die uns bindenden Vorschriften seit dem 01.01.2022 sehen allerdings vor, dass wir nur Fotos im PDF-Format oder im TIFF-Format an die Gerichte senden können. Da auf der anderen Seite oft noch nicht feststeht, welche Fotos tatsächlich benötigt werden, wäre uns nicht damit gedient, wenn Sie sämtliche Fotos in eine PDF-Datei einpflegen und uns überlassen. Wir müssten diese Datei dann eventuell wieder auseinandertrennen. Wenn Sie dazu in der Lage sind, überlassen Sie uns bitte die einzelnen Fotos als TIF-Datei, (es gibt viele Programme mit denen man unproblematisch andere Bildformate (z.B. JPG) in TIF-Dateien konvertieren kann). Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind können Sie uns auch JPG-Dateien überlassen.