Am 13.12.2017 begannen die von den Rechtsanwälten Schön und Reinecke gehaltenen Plädoyers, am 13.12. hielt RA Schön einen kürzeren Teil des gemeinsamen Plädoyers, am 14.12. und am 19.12.2017 plädierte RA Reinecke. Wir haben die Plädoyers in unseren Blog eingestellt, wo sie nachgelesen werden können:
– RA Schön zum Anschlag in der Keupstr.
– RA Reinecke, Vorbemerkungen, Ermittlungsversprechen der Bundesanwaltschaft
– RA Reinecke, Teilschweigen und mangelnde Authentizität, das Aussageverhalten der Angeklagten Zschäpe
– RA Reinecke, Frau Zschäpe und die Zeitungen
– RA Reinecke, Altruistische Lügen – Frau Zschäpe und die Familie Eminger
– RA Reinecke, Die Tatbekennungen des NSU
– RA Reinecke, Strafzumessung