Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir insbesondere Arbeitnehmer*innen sowie ihre betrieblichen Interessenvertretungen.
Dabei setzen wir uns konsequent für Ihre Interessen gegenüber dem/der Arbeitgeber/in ein.
Wir unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen, insbesondere bei:
- dem Abwenden einer Kündigung des Arbeitsvertrags über eine Kündigungsschutzklage
- sonstigen Fragen zum Kündigungsschutzgesetz
- der Geltendmachung offener Lohnforderungen
- dem Aushandeln einer Abfindung
- der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags
- Fragen rund um Abmahnungen
- Benachteiligungen und Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Der Gestaltung und Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten z.B. über einen Betriebsrat
Zudem unterstützen wir Sie auch außerhalb des Arbeitsverhältnisses im Bereich des Antidiskriminierungsrechts. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen möchten, sei es aufgrund von erlittenen Diskriminierungen, aufgrund Ihres Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, oder aufgrund von Rassismuserfahrungen. Neben einem möglichen Vorgehen nach dem AGG beraten wir Sie auch in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht, um Ihre Rechte umfassend zu verteidigen. In diesem Bereich bauen wir auf eine lange Erfahrung der Kollegen Forst und Reinecke auf (letzterer war u.a. Nebenklagevertreter im NSU-Prozess).