Unsere Rechts­gebiete

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Reinecke ist im Miet- und Immobilienrecht seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1974 tätig. In den ersten 1½ Jahren bis Ende 1975 war er Berater im Mieterverein Hamburg. Seit 2005 gibt es die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Reinecke führt diese Bezeichnung seit 2006.Rechtsanwalt Forst ist seit 2014 Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.

Wir vertreten fast ausschließlich Mieter in allen Fragen des Mietrechtes. Dazu gehört die Beratung vor Abschluss eines Mietvertrages (leider eine Tätigkeit, die von den meisten Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen wird), Kündigungen, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Modernisierungen etc. Bei Kündigungen sind wir immer wieder mit Problemen mit den Sozialbehörden konfrontiert, deren bürokratisches Vorgehen manchmal Mietverhältnisse gefährdet. Eigenbedarfskündigungen nehmen zu und leider wendet sich die Rechtsprechung hier immer mehr gegen die Mieter. Gelegentlich kann hier allerdings eine rechtzeitige Beratung die Prozesschancen erhöhen.

In letzter Zeit hat sich immer wieder gezeigt, dass gerade die rechtzeitige Beratung über die (oft gar nicht bestehende) Renovierungsverpflichtung bei Beendigung des Mietvertrages den Mietern viel Geld sparen kann.

Soweit gewünscht, führen wir Mieterversammlungen durch, wenn sich mehrere Parteien in einem Haus zusammenschließen. Dies bietet sich insbesondere bei geplanten Modernisierungen an, da diese häufig für alle Mieter im Haus zu erheblichen Mieterhöhungen führen können. Auch die Umwandlung von Miethäusern in Eigentumswohnungen erfordert zumeist eine grundlegende Beratung, damit die Mieter nicht nur Angriffe abwehren, sondern eventuell auch die Chancen, die im Vorkaufsrecht liegen, nutzen können.

In Wohnungseigentumsangelegenheiten vertreten wir sowohl einzelne Eigentümer, wie auch kleine Eigentümergemeinschaften. Obwohl nach dem neuen, seit dem 1.7.2007 geltenden Wohnungseigentumsgesetz der Verwalter auch selbstständig und für die Eigentümer verpflichtend Honorarvereinbarungen über die gesetzlichen Gebühren hinaus abschliessen kann, rechnen wir regelmässig nach diesen ab. Wir beraten bei der Teilung des Eigentums bzw. dem Erwerb von Eigentumswohnungen. Hierbei, wie beim Erwerb von Grundstücken (Häusern) unterstützt er Sie sowohl in zivilrechtlicher wie in steuerrechtlicher Hinsicht. Im Hinblick auf die teilweise erheblichen Streitwerte bieten wir hier statt der Abrechnung nach Streitwert die Beratung auf Basis einer Zeitgebühr an.

Presse- und Medienrecht

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Reinecke im Presserecht reicht bis Ende der 1970er Jahre zurück. So war er (wenn auch leider erfolglos) an der Entscheidung des Bundesverfassungsrichtes 1 BvR 262/91 beteiligt, eine Entscheidung die heute noch grundlegend für die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist. Heute ist das Presse- und Medienrecht ein Schwerpunkt unserer Bürogemeinschaft. Sowohl Rechtsanwalt Reinecke (seit Februar 2011) wie Rechtsanwalt Forst (seit April 2015) sind Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht.

Auf dem Gebiet des Medienrechtes liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Äußerungsrecht (Presse und Internet). Wir sehen es hier als unsere Aufgabe an, unbequeme Meinungen vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung zu schützen. Wir vertreten kleinere Presseprojekte, wie die Kölner Stadtillustrierte “Stadt Revue“ (schon seit 1983), das Internet-magazin report-k, die Zeitschrift SoZ. Verbunden durch eine persönliche Freundschaft mit dem mittlerweile verstorbenen Herausgeber haben wir lange die NRhZ vertreten. Darüber hinaus gehören Initiativen, die gerne mal anderen auf die Füße treten wie Lobby-Control, „Aktion gegen Arbeitsunrecht“ und antifaschistische Initiativen wie die VVN-BdA zu unseren Mandanten.

Wir vertreten auch den Publizisten Werner Rügemer, einer der besten Kenner zum Thema Korruption, Kölscher Klüngel, Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Er schrieb schon vor mehr als 15 Jahren im Vorwort zu seinem Buch “Colonia Korrupta”:

Namentlich danken möchte ich Rechtsanwalt Eberhard Reinecke für die aufwendige Vertretung in zahlreichen Gerichtsverfahren

Seit 2009 vertritt RA Reinecke in einer Reihe von Verfahren Rolf Schälike, der unter www.buskeismus.de und unter www.buskeismus-lexikon.de ein Internetprojekt zu Verfahren vor der Pressekammer in Hamburg und anderen Städten betrieb. Ohne Zweifel ein Höhepunkt der bisherigen Tätigkeit war der Erfolg vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für unseren Mandanten Ulrich Brosa. Ein weiterer Schwerpunkt im Presserecht (teilweise auch im Strafrecht) liegt mittlerweile in Auseinandersetzungen mit rechten Gruppierungen. Früher vor allem mit proKöln und proNRW. Schon in den 80er Jahren setzten wir gegen die rechtsradikale Gruppierung „Deutsche Liga für Volk und Heimat“ (Vorgängerorganisation der Gruppierung Pro Köln) das Verbot durch, eine Roma-Frau mit Steckbrief und Aussetzung einer Belohnung zu suchen und haben ein nicht unerhebliches Schmerzensgeld für die Roma-Frau erstritten. Im Jahre 2008 setzten wir gegen Pro Köln und eines ihrer Ratsmitglieder die Zahlung einer Vertragsstrafe von über 10.000,00 € durch, weil unwahre Behauptungen im Internet wiederholt wurden. Im Landtagswahlkampf 2010 stoppen wir durch eine einstweilige Verfügung die Verteilung der Wahlkampfzeitung von proNRW, solange sich darin das Foto des Künstlers Gregor Merten nebst der von ihm geschaffenen Plastik befindet. Auch nachdem sich pro Köln nun aufgelöst hat, geht uns die Arbeit nicht aus. Die AfD erweist sich als recht klagefreudig, so dass wir schon manche Auseinandersetzung mit ihr für unsere Mandanten führen mussten, aber auch Parteien wie „Die Rechte“ kann durchaus bei Rechtsverletzungen entgegengetreten werden, die wir im Jahre 2020 um 25.000,00€ ärmer machten. Wir haben keine Angst vor „großen Namen“. Professor Dr. Schertz (Kanzlei Schertz/Bergmann, Berlin), der es gar nicht gerne hört als „Prominentenanwalt“ bezeichnet zu werden, gehört zu unseren häufigen Gegnern. In den oft für unsere Mandanten erfolgreichen Verfahren ging es nicht nur um Prominente, sondern auch um Klagen, die Professor Dr. Schertz in eigenen Angelegenheiten – nach unserer Beobachtung gerne – führt. Die bisher einzige erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in unserer Kanzlei entstand auch aus einem Verfahren mit Prof. Dr. Schertz persönlich. Wenn man – wie wir – linke Zeitungen und Projekte vertritt, so kommt man natürlich auch nicht an der Kölner Medienkanzlei Höcker vorbei, die sich nach unserer Beobachtung mehr und mehr zur Hauskanzlei der AfD entwickelt, die aber auch nur mit Wasser kocht. Zwar wird das Medien- und Presserecht von interessierter Seite – auch von unseren Berufskollegen – gerne mit der Aura des besonderen Spezialwissens umgeben, dabei gibt es – abgesehen vielleicht von Bauprozessen – kaum ein Gebiet, auf dem die außerjuristische Recherche so wichtig ist. Gerade wenn es um angeblich unzutreffende Tatsachenbehauptungen geht, oder auch um die Grundlagen von Meinungsäußerungen, kommt es entscheidend auf die sorgfältige Recherche an. Da wir in den Gespächen mit unseren Mandanten immer wieder auf ähnliche Fragen stoßen, haben wir einen kurzen Leitfaden „Medienrecht für Nichtjuristen“ verfasst. Im Urheberrecht vertreten wir sowohl Journalisten und Fotografen gegen unerlaubten Verwertung Ihrer Werke, aber auch einzelne Personen und Initiativen, die oft aus Unkenntnis im Internet Urheberrechtsverletzungen begehen. Wir beraten auch „file-sharer“, die Zielscheibe von Massenabmahnungen sind.

Familienrecht

Es gibt kein Rechtsgebiet, bei dem die Klärung juristischer Fragen so eng mit persönlichen Krisen und Verletzungen verbunden sein kann, wie im Familienrecht. Hier ist der Übergang zwischen der Analyse der Rechtslage und der „Lebensberatung“ fließend. Wir müssen hier einen klaren Kopf behalten, ohne die oft erforderliche Empathie für die Mandant*innen zu vergessen.

Das Familienrecht wurde in unserer Bürogemeinschaft bis Anfang 2020 von Rechtsanwalt Schön vertreten, der auf diesem Gebiet seit seiner Anwaltszulassung im Jahre 1978 tätig war und gleich nach der Einführung auch Fachanwalt für Familienrecht wurde. Er konnte natürlich auch aus einer umfangreichen Erfahrung mit Konfliktsituationen schöpfen.

Aktuell wird das Familienrecht in unserer Bürogemeinschaft von Dr. Andrea Struwe vertreten, die seit Dezember 2022 auch Fachanwältin für Familienrecht ist. Rechtsanwalt Reinecke unterstützt Frau Dr. Struwe bei Vermögensauseinandersetzungen. Hier hatte er in der Vergangenheit schon oft mit Rechtsanwalt Schön zusammengearbeitet.

Unser Beratungsangebot im Familienrecht beginnt schon bei der Beratung über den Abschluss eines Ehevertrages, dessen Bedeutung allerdings in vielen Fällen überschätzt wird. Im Gegensatz dazu wird die vertragliche Regelung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften völlig zu Unrecht oft vernachlässigt. Spätestens beim Erwerb einer gemeinsamen Immobilie sollten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft klare vertragliche Regelungen geschaffen werden. Wir beraten Sie dabei gerne.

Trennung und Scheidung

Wir beraten das ganze Spektrum der Ansprüche, die mit Trennung und Scheidung verbunden sind. Da wir das Rad nicht neu erfinden müssen, verweisen wir Sie für einzelne Fragen auf andere Veröffentlichungen im Internet, die wir für instruktiv halten.

Die Scheidung selbst ist zumeist das geringste Problem, da diese oft von beiden Parteien gewünscht wird, bzw. selten eine Partei allein an der Ehe festhalten will.

Nach der Trennung der Eheleute stellt sich die Frage des Trennungsunterhaltes, der durchaus zu anderen Ansprüchen führen kann, als der Unterhalt nach der Scheidung. In beiden verlinkten Veröffentlichungen finden Sie weitere Links zu den Unterhaltsleitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte, die Leitlinien des OLG Köln finden Sie hier.

Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, so ist sowohl die Regelung des Sorgerechtes, die Regelung des Umganges, wie aber auch die materielle Sicherstellung der Kinder durch Kindesunterhalt von besonderer Bedeutung. Die für die Berechnung des Kindesunterhaltes wichtige Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.

Während die Verteilung des Hausrates zumeist unproblematisch verläuft, kann es durchaus um größere gemeinsame Vermögenswerte, insbesondere Immobilien viel Streit geben, darüber hinaus ist oft der Zugewinn auszugleichen, was regelmäßig eine recht umfangreiche Berechnung voraussetzt.

Wesentlich von Amts wegen, also mit geringer Einflussmöglichkeit von Anwälten, findet der sogenannte Versorgungsausgleich statt, bei dem die in der Ehe erworbenen Altersversorgungsansprüche ausgeglichen werden.

Sie können dies als einen ersten Überblick dazu verstehen, welche Punkte wir regelmäßig mit ihnen in einer Erstberatung zu Trennung und Scheidung erörtern.

Bitte beachten Sie: Wir können immer nur einen Ehegatten beraten. Eine legale Variante, dass sich die Parteien „gemeinsam einen Anwalt nehmen“ gibt es nicht. Wir können in Absprache mit beiden Parteien z.B. einen Vertrag ausarbeiten, werden dann aber bei einem späteren Streit zwischen Ihnen keinen der beiden Ehepartner vertreten können.

Und sonst noch?

Neben Scheidungsverfahren stehen wir Ihnen auch in allen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. So beraten wir Sie gerne in Kindschaftsangelegenheiten, wie Umgangsregelungen und Sorgerecht. Gerade in Fällen der Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt ist es häufig ratsam, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen.

Unsere Fachanwälte für
Familienrecht sind:

Strafrecht

Das Strafrecht wird in unserer Bürogemeinschaft vor allem durch Rechtsanwältin Krenzel vertreten, weiteres finden sie auf ihrer Website: sibylle-krenzel.de

Unsere Fachanwältin für Strafrecht ist:

Anwaltshaftung

Rechtsanwälte sind keine besseren oder schlechteren Menschen als andere Teile der Bevölkerung. Es gibt für uns daher auch keinen Grund Prozesse deswegen nicht zu führen, weil der Prozessgegner ein Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ist. Allerdings: Wie wir auch ansonsten keine Mandate übernehmen, bei denen wir Prozesse gegen Personen führen, mit denen wir persönlich befreundet sind, übernehmen wir keine Mandate gegen Rechtsanwälte, mit denen wir persönlich befreundet sind. Dies teilen wir ihnen allerdings immer vor Beginn eines eventuellen Mandates mit.

Wir wissen,  dass es durchaus vorkommt, dass Rechtsanwälte überhöhte Rechnungen schreiben oder Fehler in der Bearbeitung ihrer Fälle machen. Dafür sind sie versichert, aber trotzdem muss oft sehr hart um Ihre Rechte gekämpft werden.

Allerdings ist die Anwaltshaftung durchaus ein kompliziertes Rechtsgebiet. Die Übernahme von Fällen ist oft arbeitsintensiv, sodass wir in diesen Angelegenheiten gelegentlich auch bereits für die Sichtung des Materials einschließlich einer ersten groben Stellungnahme ein gesondertes Honorar vereinbaren.

Um ihnen einen ersten Überblick über die recht komplizierten Probleme der Anwaltshaftung zu verschaffen haben wir ihnen einen kleinen Überblick erstellt.

Bearbeitet werden diese Fälle vornehmlich durch Rechtsanwalt Reinecke

Ausländer & Asylrecht

Rechtsanwältin Dr. Andrea Struwe vertritt in unserer Bürogemeinschaft das Ausländer- und Asylrecht (Migrationsrecht). Seit Mai 2022 ist sie Fachanwältin für Migrationsrecht. (Es handelt sich dabei um eine seltene Qualifikation. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer gab es am 1.1.2022 in ganz Deutschlang lediglich 218, davon 19 im Bereich der Rechtsanwaltskammer Köln.

RAin Struwe betreut insbesondere Verfahren, die mit einem Asylantrag im Zusammenhang stehen. Neben Asylverfahren, bei denen die Fluchtgründe mit Blick auf das jeweilige Heimatland geprüft werden, zählen hierzu auch die sog. Dublin- oder Drittstaaten-Verfahren. In diesen Fällen droht eine Rückschiebung in Mitgliedstaaten der Dublin III-Verordnung, wenn die deutsche Behörde davon ausgeht, dass für das Asylverfahren der antragstellenden Person ein anderer Dublin-Mitgliedstaat zuständig oder aber der Person in einem Dublin-Mitgliedstaat bereits internationaler Schutz gewährt worden ist. Besonders häufig geht es hier um Verfahren, in denen eine Rückschiebung nach Griechenland droht. In diesem Zusammenhang hat Frau Dr. Struwe bereits viele Verfahren betreut.

Über besondere länderspezifische Kenntnisse verfügt RAin Struwe für Afghanistan, Irak, Nigeria und Guinea.

Auch in sämtlichen anderen Belangen des Ausländerrechts unterstützt Frau Dr. Struwe Sie gerne. Ihre Expertise umfasst dabei unter anderem:

  • Familienzusammenführungen
  • Arbeitsmigration (Blue Card, Selbständigkeit, usw.)
  • Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis
  • Freizügigkeitsrecht, EU-Aufenthalt
  • Assoziationsaufenthalt
  • Ausweisungsverfahren
  • Einreiseverbote
  • Befristung Einreisesperre
  • Duldungen
  • Abschiebehaft

Bei Fragen rund um die Themen Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrechts steht Ihnen Rechtsanwältin Dr. Struwe als Ansprechpartnerin ebenfalls gerne zur Verfügung.

Wichtig für Sie: Bitte beachten Sie ggf. laufende Fristen und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

Die Beratung kann auch gerne auf Englisch stattfinden. Sollten andere Fremdsprachenkenntnisse notwendig sein, möchten wir Sie bitten, zum Beratungstermin eine geeignete übersetzende Person mitzubringen.

Gerne können Sie einen Besprechungstermin auch per E-Mail anfragen: mail@kanzlei-struwe.de

Unsere Fachanwältin für Asylrecht ist: