Entscheidend dafür sind von den Angeklagten vorgespielten Handyvideos, die belegen, dass die Polizeibeamten und nicht die Platzbesucher aggressiv waren. Der Kölner Stadt Anzeiger berichtete sowohl über den ersten Verhandlungstag, wie über den zweiten, an dem der Freispruch verkündet wurde. Ausführlich gehen wir in unserer Presseerklärung auf das Verfahren ein. Das Ergebnis des verwaltungsgerichtlichen Folgeverfahren finden Sie hier. Beteiligt als Verteidiger u.a. Rechtsanwalt Forst und Rechtsanwalt Reinecke

Erfolgreiche Abwehr der Räumungsklage gegen 101-Jährige Mieterin
Das Amtsgericht Köln ist unserer Argumentation im Räumungsklageverfahren einer Wohnungsbaugesellschaft gegen unsere 101-Jährige Mandantin gefolgt und hat die Klage mit