Rechtsstreit Dr. Rügemer gegen IZA (Institut zur Zukunft der Arbeit) wegen Vorwurf des Lobbying erfolgreich beendet
Lobbying darf auch so genannt werden.
Ebertplatz 10 | 50668 Köln
Lobbying darf auch so genannt werden.
Für unsere Mandantin erwirkten wir eine Unterlassungserklärung gegen den Kreisverband Rhein-Erft der Partei „Die Rechte“. Unsere Mandantin hatte über eine Versammlung der Rechtsradikalen unter dem
Für unseren Mandanten Dr. Werner Rügemer und die NRhZ sind wir teilweise erfolgreich gegen das IZA Bonn.
NPD-Voigt scheitert mit einer Klage gegen den VVN-BdA.
Beim Europäischen Gerichtshof ist die Individualbeschwerde für unseren Mandanten Dr. Brosa erfolgreich.
Matthias Graf von Krockow war einst persönlich haftender Gesellschafter des Bankhaus Oppenheim.
Das Landgericht Köln weist die Klage eines Medienanwaltes gegen unseren Mandanten Rolf Schälike ab.
Für den Künstler Gregor Merten aus Burscheid konnten wir eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln gegen die rechtsextremistische Partei „Pro NRW“ und ihren Vorsitzenden Markus Beisicht erwirken.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus dem Februar 2010 gegen Entscheidungen des Landgerichtes und des Kammergerichtes Berlin, mit denen der NRhZ verboten worden war aus einer E-Mail von Prof. Dr. Schertz zu zitieren.
Die Versuche des Medienanwaltes Prof. Dr. Scherz, die Gerichtsberichterstattung unseres Mandanten Rolf Schälike mittels einer einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu stoppen waren vergeblich.