Das Gericht zieht einen „Schlussstrich“ und weisst die Klage wegen Eintritts der Verjährung ab. Die Begründung ist hinsichtlich der Fälligkeit von Anwaltsvergütung und der Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen durchaus lehrreich.
No S.L.A.P.P.
Am 09.11.2024 fand in der Alten Feuerwache in Köln die Tagung der Aktion gegen arbeitsunrecht gegen missbräuchliche Nutzung des Presserechtes