Prof. Dr. Schertz war gegen eine Berichterstattung in der NRhZ über ihn – eine Auseinandersetzung mit einem ihn lobenden Artikel – gerichtlich vorgegangen.
Juni 2008 Wir hatten pro Köln und den Verantwortlichen für den Webauftritt abgemahnt, weil ein Video auf der Seite pro Köln an mehreren Stellen unwahre