Einstweilige Verfügung gegen Pro NRW wegen Wahlkampfzeitung
Für den Künstler Gregor Merten aus Burscheid konnten wir eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln gegen die rechtsextremistische Partei „Pro NRW“ und ihren Vorsitzenden Markus Beisicht erwirken.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde für die NRhZ
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus dem Februar 2010 gegen Entscheidungen des Landgerichtes und des Kammergerichtes Berlin, mit denen der NRhZ verboten worden war aus einer E-Mail von Prof. Dr. Schertz zu zitieren.
Gerichtsberichterstattung ist kein Stalking.
Die Versuche des Medienanwaltes Prof. Dr. Scherz, die Gerichtsberichterstattung unseres Mandanten Rolf Schälike mittels einer einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu stoppen waren vergeblich.
Wort und Bildberichterstattung über Dr. Schertz zulässig
Prof. Dr. Schertz war gegen eine Berichterstattung in der NRhZ über ihn – eine Auseinandersetzung mit einem ihn lobenden Artikel – gerichtlich vorgegangen.
Pro Köln muss 10.200 € Vertragsstrafe an den Ratsherrn Claus Ludwig (Die Linke) zahlen
Juni 2008 Wir hatten pro Köln und den Verantwortlichen für den Webauftritt abgemahnt, weil ein Video auf der Seite pro Köln an mehreren Stellen unwahre Behauptungen über Claus Ludwig enthielten. Pro Köln gab eine Unterlassungserklärung ab, beseitigte aber nicht alle Stellen in dem Video, die die unwahre Behauptung enthielten. Die fällige Vertragsstrafe von 10.200,00 € […]