Erfolgreiche Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Beim Europäischen Gerichtshof ist die Individualbeschwerde für unseren Mandanten Dr. Brosa erfolgreich.
Ebertplatz 10 | 50668 Köln
Beim Europäischen Gerichtshof ist die Individualbeschwerde für unseren Mandanten Dr. Brosa erfolgreich.
Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass die Durchführung einer von dem Verein „Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V.“ angemeldeten Kundgebung auf dem Messegelände in Köln als allgemein geöffnete und öffentlich zugängliche Fläche gewährleistet werden müsse.
Wir hatten im Berufungsverfahren die Vertretung von Kalle Gerigk übernommen. Es gelang uns zwar zumindest teilweise für die Wiederholung der Beweisaufnahme im Berufungsverfahren zu sorgen
Im Jahre 2012 konnten wir beim OVG Münster (Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 1701/11) ein Urteil erwirken,
Matthias Graf von Krockow war einst persönlich haftender Gesellschafter des Bankhaus Oppenheim.
Das Landgericht Köln weist die Klage eines Medienanwaltes gegen unseren Mandanten Rolf Schälike ab.
Für den Künstler Gregor Merten aus Burscheid konnten wir eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln gegen die rechtsextremistische Partei „Pro NRW“ und ihren Vorsitzenden Markus Beisicht erwirken.
Am 1. Mai 2008 hatte die Polizei eine autonome Maidemonstration eingekesselt und die Teilnehmer in Präsidium verbracht.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus dem Februar 2010 gegen Entscheidungen des Landgerichtes und des Kammergerichtes Berlin, mit denen der NRhZ verboten worden war aus einer E-Mail von Prof. Dr. Schertz zu zitieren.
Die Versuche des Medienanwaltes Prof. Dr. Scherz, die Gerichtsberichterstattung unseres Mandanten Rolf Schälike mittels einer einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu stoppen waren vergeblich.