„Pro NRW“ hatte in seiner Wahlkampfzeitung zu den Landtagswahlen in NRW im Jahre 2010 ein Foto von Herrn Merten veröffentlicht, auf welchem dieser mit seinem Kunstprojekt „Engel der Kulturen“ abgebildet war. Das Bild zeigte Herrn Merten bei einer Protestaktion gegen einen Parteitag von „Pro NRW“. Es wurde allerdings so präsentiert, als seien unser Mandant und seine Kunstaktion, in der es um die Verständigung der verschiedenen Religionen geht, Teil des Parteitages von Pro NRW gewesen. Dies stellte eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gem. §§ 22, 23 KUG (Kunsturhebergesetz) dar.
Durch Erlass der einstweiligen Verfügung konnte diese Instrumentalisierung durch Pro NRW unterbunden werden. Pro NRW wurde es gerichtlich untersagt, das Bild weiterzuverbreiten, so dass als Folge die Wahlkampfzeitung, deren Auflage wohl bei 1 Million lag, nicht mehr verteilt werden konnte. Die einstweilige Verfügung sowie einen im Kölner Stadtanzeiger erschienen Bericht hierüber können Sie hier abrufen. Unseren Erfolg sahen wir natürlich nicht nur in der Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten, sondern auch darin, einer rechtsextremen Partei den Wahlkampf erschwert zu haben. Die NRhZ berichtete darüber.
Da Pro NRW die online-Veröffentlichung ihrer Wahlkampfzeitung mit dem Bildnis nicht vollständig entfernte und das Bildnis weiterhin abrufbar war, verhängte das Landgericht Köln auf unseren Antrag hin im Anschluss noch ein Ordnungsgeld.
Sven Tamer Forst