(Kölner Stadtanzeiger über die Verhandlung und das Urteil). Im Zentrum des öffentliches Interesses standen die Ausführungen des Gerichts zur Entkleidung bei der Einlieferung in die Polizeizellen. Aber schon die Ausführungen zur Unberechtigtkeit des Platzverweises sind ebenso von Interesse, wie die Aussageverweigerung von zwei Polizeizeugen. Das vollständige Urteil (20 K 2624/14), das am 22.12.2015 zugestellt wurde, finden sie hier. Über die Vorgeschichte – Freispruch im Strafverfahren – hatten wir bereits berichtet. Ausführlich haben wir die Entscheidung in unserem Blog kommentiert. Sachbearbeiter(in): RA Forst und RAin Dr. Neumann
Keine Post von der AfD
Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 13.3.2025 der AfD untersagt, Werbematerial in den Briefkasten eines von uns vertretenen Mandanten