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Die rechtsradikale Partei III.Weg ist mit ihrem Versuch gescheitert gegen die von uns vertretene Internet Veröffentlichung „Perspektive online“ Kostenansprüche durchzusetzen. Anlass war zunächst die Berichterstattung unserer Mandanten über einen rechtsradikalen Überfall in Berlin (der etwas geänderte Artikel ist hier zu lesen). Auch die Polizei sah hier einen Verdacht gegen die NRJ.

Allerdings hatte unsere Mandantschaft ursprünglich etwas keck formuliert: „Organisierter faschistischer Angriff der NRJ in Berlin“, was wohl normalerweise keine zulässige Verdachtsberichterstattung gewesen wäre. Obwohl sich dieser Artikel gegen die NRJ, die Jugendorganisation der Partei III.Weg richtete, kam aber die Abmahnung von der Partei. Darin wurden nicht nur Unterlassungsansprüche sondern auch gleich noch ein Widerrufs- und Geldentschädigungsanspruch geltend gemacht.

Unser Mandant wäre wohl bereit gewesen gegenüber der NRJ eine Unterlassungserklärung abzugeben, nicht aber gegenüber der Partei selbst. Es spricht alles dafür, dass die Partei Struktur und Mitgliedschaft ihrer jugendlichen Schlägertruppe möglichst geheim halten will und deshalb statt der NRJ klagt. Allerdings machte der III.Weg dann gerichtlich gar nicht mehr den Unterlassungsanspruch und weiteres geltend, sondern wollte nur das Honorar für ihren Rechtsanwalt Bauerfeind (zu dessen Problemen im Referendariat findet man etwas bei LTO).

Dies schien uns allerdings etwas sehr preiswert zu sein, sodass wir eine Widerklage erhoben, dass auch die ursprünglich geltend gemachten Widerrufs- und Geldentschädigungsansprüche nicht bestehen.

Das Landgericht Frankenthal ist in seinem Urteil vom 04.02.2025 unserer Argumentation gefolgt und hat die Klage des III.Wegs abgewiesen und unserer Widerklage stattgegeben. Die wichtigen Teile des Urteiles findet man hier, und falls jemand unsere Argumentation benötigt, dass die NRJ eine eigenständige Rechtspersönlichkeit ist, stellen wir hier den entsprechenden Teil unseres Schriftsatzes zur Verfügung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wir befürchten allerdings, dass der III.Weg uns nicht durch eine Berufung eine weitere Einnahmequelle verschafft.

Eberhard Reinecke