Verteidigung der Versammlungsfreiheit – Kontrollforderung der Polizei Düsseldorf aufgehoben
Erneut mussten wir die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gegen Forderungen der Polizei verteidigen, die ein weiteres Mal versucht hat, die Durchführung einer Demonstration mit dem Thema „Stoppt den Genozid in Gaza“ mit sachlich nicht gerechtfertigten und unnötigen Hürden zu belegen.
Nur teilweise erfolgreich beim Bundesverwaltungsgericht – Sperrwirkung des Versammlungsrechts
Mit Urteil vom 27.03.2024 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem von uns vertretenen Verfahren entschieden, dass es für die Polizei in bestimmten Fällen möglich ist, gegen die Teilnehmer*innen einer Versammlung polizeirechtlich vorzugehen, bevor diese aufgelöst wurde. Damit wird der bislang allgemein anerkannte „Grundsatz der Polizeifestigkeit“ einer Versammlung beschränkt. Über die erste Instanz beim VG Sigmaringen, die […]
Verteidigung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit für die Kritik an der israelischen Regierungspolitik im Gazastreifen
Die Geschehnisse im Nahen Osten haben sich hierzulande nicht nur gesellschaftlich ausgewirkt, sondern auch zu einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen geführt, in denen es um prinzipielle Fragen der Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit geht.
Datenmanipulation im Fall Amad A.?
Wir hatten bereits über unsere Beschwerde gegen die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Kleve im des Herrn Amad A. berichtet, der zu Unrecht in der JVA Kleve inhaftiert war und dort verbrannt ist.
Einkesselung von Demonstranten gegen die Partei „Die Rechte“ durch die Bundespolizei am 4.6.2016 in Dortmund war rechtswidrig
Wir haben vor dem Verwaltungsgericht Köln für vier Klägerinnen jeweils erfreuliche Urteile erwirkt, wonach eine Einschließungs- /Einkesselungsmaßnahme der Bundespolizei im U-Bahnhof Dortmund-Dorstfeld sowie weitere Folgemaßnahmen als rechtswidrig erachtet wurden.
VG Sigmaringen: Keine polizeilichen Massnahmen gegen Versammlungsteilnehmer, solange die Versammlung nicht aufgelöst ist
Gegenstand unserer Klage vor dem VG Sigmaringen war die Einkesselung einer größeren Personengruppe, welche am Stuttgarter Messegelände gegen den Bundesparteitag der AfD demonstrierte. Darunter befand sich auch der von uns vertretene Kläger. Das Verwaltungsgericht hat die polizeiliche Einschließung entsprechend unserer Argumentation bereits deshalb für rechtswidrig erachtet, weil der Einkesselungsmaßnahme keine Auflösung der Versammlung vorangegangen war […]
Grundsatzurteil erstritten – Generelle Durchsuchung im Polizeigewahrsam unzulässig
In einem vielbeachteten Prozess setzten wir für die Mandantin die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Reihe von polizeilichen Massnahmen durch.
„Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V.“: Demonstrationsrecht auch auf privatem Gelände
Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass die Durchführung einer von dem Verein „Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V.“ angemeldeten Kundgebung auf dem Messegelände in Köln als allgemein geöffnete und öffentlich zugängliche Fläche gewährleistet werden müsse.
OVG Münster: Blockadetraining von Versammlungsfreiheit umfasst
Im Jahre 2012 konnten wir beim OVG Münster (Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 1701/11) ein Urteil erwirken,
Polizeikessel gegen autonome 1.Mai Demonstration in Wuppertal 2008 rechtswidrig – Polizei muss zahlen
Am 1. Mai 2008 hatte die Polizei eine autonome Maidemonstration eingekesselt und die Teilnehmer in Präsidium verbracht.