Kein Urheberrechtsschutz an mit der Entscheidung verbundenen anwaltlichen Schriftsätzen
Das Landgericht Köln weist die Klage eines Medienanwaltes gegen unseren Mandanten Rolf Schälike ab.
Ebertplatz 10 | 50668 Köln
Das Landgericht Köln weist die Klage eines Medienanwaltes gegen unseren Mandanten Rolf Schälike ab.
Für den Künstler Gregor Merten aus Burscheid konnten wir eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln gegen die rechtsextremistische Partei „Pro NRW“ und ihren Vorsitzenden Markus Beisicht erwirken.
Am 1. Mai 2008 hatte die Polizei eine autonome Maidemonstration eingekesselt und die Teilnehmer in Präsidium verbracht.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus dem Februar 2010 gegen Entscheidungen des Landgerichtes und des Kammergerichtes Berlin, mit denen der NRhZ verboten worden war aus einer E-Mail von Prof. Dr. Schertz zu zitieren.
Die Versuche des Medienanwaltes Prof. Dr. Scherz, die Gerichtsberichterstattung unseres Mandanten Rolf Schälike mittels einer einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu stoppen waren vergeblich.
Prof. Dr. Schertz war gegen eine Berichterstattung in der NRhZ über ihn – eine Auseinandersetzung mit einem ihn lobenden Artikel – gerichtlich vorgegangen.
Juni 2008 Wir hatten pro Köln und den Verantwortlichen für den Webauftritt abgemahnt, weil ein Video auf der Seite pro Köln an mehreren Stellen unwahre
2006 – 2003 fand in Köln das Grenzcamp statt. Nach einer ereignisreichen Woche kesselte die Polizei das Grenzcamp ein und löste die Versammlung auf. Zu
2002 – Im Juni 1999 fand in Köln der Weltwirtschaftsgipfel und das G7-Treffen statt. Dies führte zu massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit. Nachträglich stellte das Verwaltungsgericht