Eberhard Reinecke

Rechtsanwalt Reinecke ist auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

Vita

  • Geboren 1948, verheiratet, zwei erwachsene Kinder
  • Jurastudium (ab 1966) in Freiburg, Göttingen, Hamburg
  • Referendarzeit in Hamburg u.a. bei Rechtsanwalt Kurt Groenewold
  • 1974 – 1979 Rechtsanwalt in Hamburg
  • ab 1980 Rechtsanwalt in Köln

Rechtsgebiete

  • Miet- und Wohnungseigentums- sowie sonstiges Immobilienrecht (Fachanwalt)
  • Presserecht, Urheberrecht, Medienrecht (Fachanwalt)
  • Steuerrecht (Fachanwalt von 2003 – 2015)
  • Anwaltshaftung
Von 2013 bis 2018 war Rechtsanwalt Reinecke als Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren tätig und hat dazu eine Vielzahl von Beiträgen auf unserem Blog „Die Schneeflocke“ veröffentlicht. Bedingt durch die Tätigkeit im NSU-Verfahren übernimmt Rechtsanwalt Reinecke nur noch wenige neue Mandate. Seit 2008 arbeitet er eng mit Rechtsanwalt Forst zusammen, der ebenfalls Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht ist. Dieser führt wesentliche Teile des Dezernates fort. Natürlich steht Rechtsanwalt Reinecke diesem Kollegen weiter mit seinem Rat zur Verfügung.