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Grundsatzurteil erstritten – Generelle Durchsuchung im Polizei­gewahrsam unzulässig

In einem vielbeachteten Prozess setzten wir für die Mandantin die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Reihe  von  polizeilichen Massnahmen durch.

(Kölner Stadtanzeiger über die Verhandlung und das Urteil).  Im Zentrum des öffentliches Interesses standen die Ausführungen des Gerichts zur Entkleidung bei der Einlieferung in die Polizeizellen. Aber schon die Ausführungen zur Unberechtigtkeit des Platzverweises sind ebenso von Interesse, wie die Aussageverweigerung von zwei Polizeizeugen.  Das vollständige Urteil (20 K 2624/14), das am 22.12.2015 zugestellt wurde, finden sie hier. Über die Vorgeschichte – Freispruch im Strafverfahren – hatten wir bereits berichtet.  Ausführlich haben wir die Entscheidung in unserem Blog kommentiert. Sachbearbeiter(in): RA Forst und RAin Dr. Neumann

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

Aus unserer Arbeit:

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