In einem vielbeachteten Prozess (Kölner Stadtanzeiger über den ersten Verhandlungstag und das Urteil, der WDR berichtet in Wort und Bild – letzteres nicht mehr in der Mediathek erreichbar – über die Verhandlung und das Urteil) setzten wir für die Mandantin die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Reihe von polizeilichen Massnahmen durch. Im Zentrum des öffentliches Interesses standen die Ausführungen des Gerichts zur Entkleidung bei der Einlieferung in die Polizeizellen. Aber schon die Ausführungen zur Unberechtigtkeit des Platzverweises sind ebenso von Interesse, wie die Aussageverweigerung von zwei Polizeizeugen. Das vollständige Urteil (20 K 2624/14), das am 22.12.2015 zugestellt wurde, finden sie hier. Über die Vorgeschichte – Freispruch im Strafverfahren – hatten wir bereits berichtet. Wir werden die Entscheidung noch in unserem Blog kommentieren. Sachbearbeiter(in): RA Forst und RAin Dr. Neumann