Am 18.10.2018 verurteilte das Amtsgericht Köln in erster Instanz (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig), den AFD-Funktionär Wilhelm Geraedts wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.000,00 € und Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500,00 €. Die Presse berichtete (Hier die Berichte aus Stadtanzeiger, Express und Köln gegen Rechts). Das Opfer trat als Nebenkläger auf und wurde durch unseren Kollegen Forst vertreten. Weiteres dazu finden Sie hier.