Nach dem klageabweisenden Urteil der ersten Instanz wies Landgericht Berlin die Berufung als unzulässig zurück. In der NRhZ habe ich dazu dazu zusammen mit Peter Kleinert einen Artikel geschrieben, der sie auch mit einem weiteren Verfahren von Prof. Dr. Scherz gegen die NRhZ befasste.
Da in diesem Verfahren der Versuch gemacht wurde, eine Geheimjustiz durchzusetzen, fand er große öffentliche Aufmerksamkeit. Der Medienjounalist Stefan Niggemeyer hat über den Prozess berichtet, und auch über ein (eher lächerliches) anschließendes Vorgehen von Dr. Schertz gegen die FAZ. Immer noch nicht klug geworden, versuchte Prof. Dr. Schertz dann die Veröffentlichung des für ihn negativen Urteils des Amtsgerichtes zu verbieten. Da er sich zwischenzeitlich mit der Berliner Pressekammer überworfen hatte, klagte er in Köln und scheiterte auch dort.
Eberhard Reinecke