(Kölner Stadtanzeiger über die Verhandlung und das Urteil). Im Zentrum des öffentliches Interesses standen die Ausführungen des Gerichts zur Entkleidung bei der Einlieferung in die Polizeizellen. Aber schon die Ausführungen zur Unberechtigtkeit des Platzverweises sind ebenso von Interesse, wie die Aussageverweigerung von zwei Polizeizeugen. Das vollständige Urteil (20 K 2624/14), das am 22.12.2015 zugestellt wurde, finden sie hier. Über die Vorgeschichte – Freispruch im Strafverfahren – hatten wir bereits berichtet. Ausführlich haben wir die Entscheidung in unserem Blog kommentiert. Sachbearbeiter(in): RA Forst und RAin Dr. Neumann
AfD – wieder beim Lügen erwischt
Yannik Noe von der AfD gibt eine Unterlassungserklärung ab. Bis zur Kommunalwahl war er im Landschaftsverband Rheinland tätig und hat