Rechtsanwältin Krenzel und Rechtsanwalt Forst waren Mitverteidiger*in im Verfahren vor dem Amtsgericht Eschschweiler, in dem es um ein erfolgreiches Verhindern der Braunkohleverstromung (zumindest für einen halben Tag) ging. Laut SPIEGEL waren die Angeklagten trotz Verurteilung in einem Anklagepunkt (statt drei) die gefühlten Sieger, den Bericht der taz zum Urteil findet man hier. Bemerkenswert war vor allem die Reaktion des Gerichtes auf die Beweisanträge der Verteidigung. In seinen Beschlüssen bezeichnet das Gericht den Klimawandel und seine Auswirkungen als „offenkundig“, einschließlich der Tatsache, dass die Kohleverstromung zu Toten führt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da die Verteidigung und – wahrscheinlich – auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben.
Eberhard Reinecke
Update: Die Berufungsverhandlung hat auch bis zum Juli 2024 noch nicht stattgefunden.