Das Gericht zieht einen „Schlussstrich“ und weisst die Klage wegen Eintritts der Verjährung ab. Die Begründung ist hinsichtlich der Fälligkeit von Anwaltsvergütung und der Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen durchaus lehrreich.
Keine Post von der AfD
Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 13.3.2025 der AfD untersagt, Werbematerial in den Briefkasten eines von uns vertretenen Mandanten