Das Gericht zieht einen „Schlussstrich“ und weisst die Klage wegen Eintritts der Verjährung ab. Die Begründung ist hinsichtlich der Fälligkeit von Anwaltsvergütung und der Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen durchaus lehrreich.
Das Kreuz muss weg, hängt aber immer noch da
Erfolg vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof im Prozess um die Entfernung eines Kruzifixes in einem staatlichen Gymnasium