Wir hatten über diesen Rechtsstreit bereits im Jahre 2015 hier berichtet. Dem Autor Dr. Werner Rügemer waren verschiedene Äußerungen zum IZA verboten worden. Bereits in erster Instanz war ein Teil der Verbote aufgehoben worden, vor der angesetzten Berufungsverhandlung beim OLG Hamburg am 8.1.2019, hat das IZA die Klage zurückgenommen, es trägt die gesamten Gerichtskosten und die Hälfte der Anwaltskosten von Dr. Rügemer. Wer sich wundert, warum nach einer Entscheidung in der ersten Instanz im Jahre 2015 eine Berufungsverhandlung erst Anfang 2019 stattfinden sollte, kann das hier nachlesen, auch warum Dr. Rügemer von der Hansestadt Hamburg wegen dieser Verfahrensverzögerung 1.200,00€ erhalten hat. Alles weitere findet man in der Presseerklärung der Aktion gegen Arbeitsunrecht