Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte die Rechtswidrigkeit des Kessels sowie weiterer Massnahmen wie Identitätsfeststellung, Fertigung von Fotos, Verbringung zum Polizeipräsidium, Festhalten in Bussen im Hof des Präsidiums, erneute Fertigung von Fotos im Präsidium fest. Anschliessend musste die Polizei den Teilnehmern eine Entschädigung zahlen.Um zu verhindern, dass jeder Teilnehmer der Demonstration seine Entschädigung einklagen muss, hatten wir eine Abtretungserklärung entworfen, der dazu führte, dass nur eine Person als Klägerin auftreten muss. Darüberhinaus wurden die Beträge (je 100€ pro Beteiligten) der Roten Hilfe gespendet. . Dass grundsätzlich eine Entschädigung gefordert werden kann, hat das BVerfG entschieden.
Eberhard Reinecke
