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Kein Urheberrechtsschutz an mit der Entscheidung verbundenen anwaltlichen Schriftsätzen

Das Landgericht Köln weist die Klage eines Medienanwaltes gegen unseren Mandanten Rolf Schälike ab.

Juli 2010 –

Das Landgericht Köln weist die Klage eines Medienanwaltes gegen unseren Mandanten Rolf Schälike ab. Schälike hatte auf seiner Webseite eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Berlin veröffentlich, die mit einen Schriftsatz des Anwaltes aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren fest verbunden war.

Das Landgericht Köln sah den Schriftsatz als Teil eines amtlichen Werkes an (§ 5 UrhRG), das nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Die sehr viel spannendere Frage, ob so ein schnell herunterdiktierte Schriftsatz überhaupt eine ausreichende Werkshöhe für einen Urheberrechtsschutz besaß (nach der Rechtsprechung des BGH eher zweifelhaft), musste das Gericht nicht entscheiden. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes konnte das Gericht ebenfalls  nicht erkennen. Die Entscheidung des Landgerichtes finden Sie hier.

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

Aus unserer Arbeit:

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