Entscheidend dafür sind von den Angeklagten vorgespielten Handyvideos, die belegen, dass die Polizeibeamten und nicht die Platzbesucher aggressiv waren. Der Kölner Stadt Anzeiger berichtete sowohl über den ersten Verhandlungstag, wie über den zweiten, an dem der Freispruch verkündet wurde. Ausführlich gehen wir in unserer Presseerklärung auf das Verfahren ein. Das Ergebnis des verwaltungsgerichtlichen Folgeverfahren finden Sie hier. Beteiligt als Verteidiger u.a. Rechtsanwalt Forst und Rechtsanwalt Reinecke
AfD – wieder beim Lügen erwischt
Yannik Noe von der AfD gibt eine Unterlassungserklärung ab. Bis zur Kommunalwahl war er im Landschaftsverband Rheinland tätig und hat