Entscheidend dafür sind von den Angeklagten vorgespielten Handyvideos, die belegen, dass die Polizeibeamten und nicht die Platzbesucher aggressiv waren. Der Kölner Stadt Anzeiger berichtete sowohl über den ersten Verhandlungstag, wie über den zweiten, an dem der Freispruch verkündet wurde. Ausführlich gehen wir in unserer Presseerklärung auf das Verfahren ein. Das Ergebnis des verwaltungsgerichtlichen Folgeverfahren finden Sie hier. Beteiligt als Verteidiger u.a. Rechtsanwalt Forst und Rechtsanwalt Reinecke
Das Kreuz muss weg, hängt aber immer noch da
Erfolg vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof im Prozess um die Entfernung eines Kruzifixes in einem staatlichen Gymnasium