Entscheidend dafür sind von den Angeklagten vorgespielten Handyvideos, die belegen, dass die Polizeibeamten und nicht die Platzbesucher aggressiv waren. Der Kölner Stadt Anzeiger berichtete sowohl über den ersten Verhandlungstag, wie über den zweiten, an dem der Freispruch verkündet wurde. Ausführlich gehen wir in unserer Presseerklärung auf das Verfahren ein. Das Ergebnis des verwaltungsgerichtlichen Folgeverfahren finden Sie hier. Beteiligt als Verteidiger u.a. Rechtsanwalt Forst und Rechtsanwalt Reinecke
Geflüchtetenunterkünfte zum Wuchertarif? Wir legen dem OVG NRW die Gebührensatzung der Stadt Köln vor
Wir vertreten vier Antragsteller*innen vor dem OVG NRW, die sich gegen rechtswidrig hohe Nutzungsgebühren für ihre Unterkünfte wehren.