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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde für die NRhZ

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus dem Februar 2010 gegen Entscheidungen des Landgerichtes und des Kammergerichtes Berlin, mit denen der NRhZ verboten worden war aus einer E-Mail von Prof. Dr. Schertz zu zitieren.

Hier die Entscheidung des BVerfG, hier die Pressemitteilung. Über den Einzelfall hinaus ist die Entscheidung von besonderer Bedeutung, weil das Bundesverfassungsgericht betont, dass die Meinungsfreiheit nicht „nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre“ sondern dass es „primär die Selbstbestimmung des eigenen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen sichert“. Wir hatten damals zu dieser Entscheidung Stellung genommen.

Trotz der recht eindeutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kämpfte Prof. Dr. Scherz noch einmal durch zwei Instanzen. Das Landgericht Berlin und endgültig das Kammergericht Berlin wiesen die Klage im Juni 2011 dann endgültig ab.

Eberhard Reinecke

 

 

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

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