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Erfolg für die NRhZ gegen Matthias Graf von Krockow

Matthias Graf von Krockow war einst persönlich haftender Gesellschafter des Bankhaus Oppenheim.

Die NRhZ hatte darüber berichtet, dass von Krockow im Zusammenhang mit juristischen Schritten gegen Dr. Werner Rügemer und dessen Buch „Der Bankier“ eine an den verschiedenen Punkten falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe und deswegen Strafanzeige erstattet wurde. Herr von Krockow, der später einer der Angeklagten in einem der spektakulärsten Deutschen Wirtschaftsstrafprozesse war, hatte seinerzeit die Behauptung, dass er eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, nicht inhaltlich bestritten sondern er wollte lediglich die Berichterstattung über die erstattete Strafanzeige unterbinden. Er war damit zunächst im einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgreich gewesen, im Hauptverfahren wurde die Klage abgewiesen. Die gegen die Entscheidung des Landgerichtes Berlin gerichtete Berufung wurde dann nach Erörterung in der mündlichen Verhandlung beim Kammergericht zurückgenommen. Die Entscheidung des Landgerichtes ist lehrreich im Hinblick auf die (eher seltene) Zulässigkeit der Berichterstattung über Strafanzeigen. Ich habe dazu ausführlich in der seinerzeit von meinem (verstorbenen) Freund Peter Kleinert herausgegebenen Online Zeitung NRhZ Stellung genommen.

August 2010

Eberhard Reinecke

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

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