Der Mitgründer unseres Büros und langjährige Kollege Rechtsanwalt Schön ist gestorben
Als „68er“ liebte er es, die Schwachen gegen die Starken, die Bürger gegen den Staat zu vertreten.
Ebertplatz 10 | 50668 Köln
Als „68er“ liebte er es, die Schwachen gegen die Starken, die Bürger gegen den Staat zu vertreten.
Mit Urteil vom 27.03.2024 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem von uns vertretenen Verfahren entschieden, dass es für die Polizei in bestimmten Fällen möglich ist, gegen
Wir hatten bereits 2021 über Verurteilung des AfD’lers Felix Cassel berichtet, der nach einer Veranstaltung der AfD einen Gegendemonstranten auf die Haube seines Fahrzeuges geladen hatte.
Die Geschehnisse im Nahen Osten haben sich hierzulande nicht nur gesellschaftlich ausgewirkt, sondern auch zu einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen geführt, in denen es um prinzipielle Fragen der Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit geht.
Mit Beschluss vom 30.10.2023 hat das Oberlandesgericht Köln einen Mandanten freigesprochen, der zunächst in erster und zweiter Instanz wegen Beleidigung von Polizeibeamten verurteilt worden war.
Es ist für uns immer bitter, wenn sich Gruppen, die wir bisher insgesamt vertreten haben, untereinander zerstreiten und sogar gerichtliche Schritte einleiten.
Am Mittwoch, dem 23.06.2021, verurteilte das Amtsgericht Köln den stellvertretenden Sprecher des Kreisverbandes Bonn der AFD wegen schwerer Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten.
Seit einigen Jahren hatten wir immer wieder Auseinandersetzungen um die Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), die alle auf unsägliche Verfassungsschutzberichte des Landes Bayern zurückgingen.
Wir hatten früher über unsägliche Entscheidungen der Berliner Pressekammer berichtet, unter anderem über ein Urteil, nach dem ein öffentlich bekanntes Hobby einer Prominenten Ihrer Privatsphäre zuzuordnen sei und in einem offenen Brief nicht erwähnt werden dürfe.
Wir hatten bereits früher über die Unterlassungsverpflichtungserklärung der Partei „Die Rechte“ gegenüber unserer Mandantin berichtet. Jetzt wurde das Verfahren wegen Verstößen gegen diese Verpflichtung erfolgreich