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Bittere Niederlage für Kalle Gerigk

Wir hatten im Berufungsverfahren die Vertretung von Kalle Gerigk übernommen. Es gelang uns zwar zumindest teilweise für die Wiederholung der Beweisaufnahme im Berufungsverfahren zu sorgen (was nach der ZPO eher selten ist), das Landgericht hielt in seinem Urteil den Selbstnutzungswillen des Eigentümers weiter für gegeben. Das frühere Anbieten der Wohnung im Internet, das wir in unserer Berufungsbegründung u.a. hervorgehoben hatten (hier ein Auszug), wurde vom Landgericht nicht einmal erörtert. Im Berufungsverfahren startete dann die bundesweit beachtete Aktion „Alle für Kalle“, die allerdings letztlich die Räumung nicht verhindern konnte.

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

Aus unserer Arbeit:

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