Wir hatten im Berufungsverfahren die Vertretung von Kalle Gerigk übernommen. Es gelang uns zwar zumindest teilweise für die Wiederholung der Beweisaufnahme im Berufungsverfahren zu sorgen (was nach der ZPO eher selten ist), das Landgericht hielt in seinem Urteil den Selbstnutzungswillen des Eigentümers weiter für gegeben. Das frühere Anbieten der Wohnung im Internet, das wir in unserer Berufungsbegründung u.a. hervorgehoben hatten (hier ein Auszug), wurde vom Landgericht nicht einmal erörtert. Im Berufungsverfahren startete dann die bundesweit beachtete Aktion „Alle für Kalle“, die allerdings letztlich die Räumung nicht verhindern konnte.
Keine Post von der AfD
Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 13.3.2025 der AfD untersagt, Werbematerial in den Briefkasten eines von uns vertretenen Mandanten