Wir hatten im Berufungsverfahren die Vertretung von Kalle Gerigk übernommen. Es gelang uns zwar zumindest teilweise für die Wiederholung der Beweisaufnahme im Berufungsverfahren zu sorgen (was nach der ZPO eher selten ist), das Landgericht hielt in seinem Urteil den Selbstnutzungswillen des Eigentümers weiter für gegeben. Das frühere Anbieten der Wohnung im Internet, das wir in unserer Berufungsbegründung u.a. hervorgehoben hatten (hier ein Auszug), wurde vom Landgericht nicht einmal erörtert. Im Berufungsverfahren startete dann die bundesweit beachtete Aktion „Alle für Kalle“, die allerdings letztlich die Räumung nicht verhindern konnte.
Geflüchtetenunterkünfte zum Wuchertarif? Wir legen dem OVG NRW die Gebührensatzung der Stadt Köln vor
Wir vertreten vier Antragsteller*innen vor dem OVG NRW, die sich gegen rechtswidrig hohe Nutzungsgebühren für ihre Unterkünfte wehren.