Am 18.10.2018 verurteilte das Amtsgericht Köln in erster Instanz (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig), den AFD-Funktionär Wilhelm Geraedts wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.000,00 € und Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500,00 €. Die Presse berichtete (Hier die Berichte aus Stadtanzeiger, und Köln gegen Rechts). Das Opfer trat als Nebenkläger auf und wurde durch unseren Kollegen Forst vertreten. Weiteres dazu finden Sie hier.
Update Mai 2019: Die Entscheidung des Amtsgerichtes Köln ist rechtskräftig, nachdem Herr Geraedts die Berufung zurückgenommen hat. Das Schmerzensgeld wurde gezahlt, der Nebenkläger hat es einer Initiative gegen rechts gespendet, damit das AfD-Geld einem guten Zweck zugeführt wird.