Die NRhZ hatte darüber berichtet, dass von Krockow im Zusammenhang mit juristischen Schritten gegen Dr. Werner Rügemer und dessen Buch „Der Bankier“ eine an den verschiedenen Punkten falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe und deswegen Strafanzeige erstattet wurde. Herr von Krockow, der später einer der Angeklagten in einem der spektakulärsten Deutschen Wirtschaftsstrafprozesse war, hatte seinerzeit die Behauptung, dass er eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, nicht inhaltlich bestritten sondern er wollte lediglich die Berichterstattung über die erstattete Strafanzeige unterbinden. Er war damit zunächst im einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgreich gewesen, im Hauptverfahren wurde die Klage abgewiesen. Die gegen die Entscheidung des Landgerichtes Berlin gerichtete Berufung wurde dann nach Erörterung in der mündlichen Verhandlung beim Kammergericht zurückgenommen. Die Entscheidung des Landgerichtes ist lehrreich im Hinblick auf die (eher seltene) Zulässigkeit der Berichterstattung über Strafanzeigen. Ich habe dazu ausführlich in der seinerzeit von meinem (verstorbenen) Freund Peter Kleinert herausgegebenen Online Zeitung NRhZ Stellung genommen.
August 2010
Eberhard Reinecke