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Freispruch wg. angeblichen Widerstandes

Das Amtsgericht spricht im Dezember 2014 zwei angebliche Rädelsführer in einer Auseinandersetzung mit der Polizei im Juli 2013 frei.

Entscheidend dafür sind von den Angeklagten vorgespielten Handyvideos, die belegen, dass die Polizeibeamten und nicht die Platzbesucher aggressiv waren. Der Kölner Stadt Anzeiger berichtete sowohl über den ersten Verhandlungstag, wie über den zweiten, an dem der Freispruch verkündet wurde. Ausführlich gehen wir in unserer Presseerklärung auf das Verfahren ein. Das Ergebnis des verwaltungsgerichtlichen Folgeverfahren finden Sie hier. Beteiligt als Verteidiger u.a. Rechtsanwalt Forst und Rechtsanwalt Reinecke

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

Aus unserer Arbeit:

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