Das Landgericht Berlin hatte zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen, im Hauptverfahren auch für Prof. Dr. Schertz entschieden (aus dem Urteil ergibt sich auch der Sachverhalt), das Kammergericht wies die Klage dann kurz und trocken ab. Ich hatte dazu gemeinsam mit Peter Kleinert einen Artikel in der NRhZ geschrieben, in dem ich auch auf ein weiteres Verfahren gegen Dr. Schertz für einen anderen Mandanten eingegangen bin.
AfD – wieder beim Lügen erwischt
Yannik Noe von der AfD gibt eine Unterlassungserklärung ab. Bis zur Kommunalwahl war er im Landschaftsverband Rheinland tätig und hat