Das Landgericht Berlin hatte zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen, im Hauptverfahren auch für Prof. Dr. Schertz entschieden (aus dem Urteil ergibt sich auch der Sachverhalt), das Kammergericht wies die Klage dann kurz und trocken ab. Ich hatte dazu gemeinsam mit Peter Kleinert einen Artikel in der NRhZ geschrieben, in dem ich auch auf ein weiteres Verfahren gegen Dr. Schertz für einen anderen Mandanten eingegangen bin.
Keine Post von der AfD
Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 13.3.2025 der AfD untersagt, Werbematerial in den Briefkasten eines von uns vertretenen Mandanten