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Gemeinnützigkeit der VVN-BdA bestätigt

Seit einigen Jahren hatten wir immer wieder Auseinandersetzungen um die Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), die alle auf unsägliche  Verfassungsschutzberichte des Landes Bayern zurückgingen.

Während entsprechende Versuche gegenüber den Landesverbänden und Kreisverbänden zumeist bereits im Keim erstickt werden konnten, versagte zunächst das zuständige Finanzamt in dem Rot-Rot-Grün regierten Berlin dem Bundesverband die Gemeinnützigkeit. In einem langwierigen Einspruchsverfahren konnten wir – mit breiter öffentlichen Unterstützung – die Aufhebung dieser Entscheidung durchsetzen. Näheres dazu auf der Seite der VVN-BdA. Demnächst auch in unserem Blog.

Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Reinecke

 

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

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