Gemeinnützigkeit der VVN-BdA bestätigt

Seit einigen Jahren hatten wir immer wieder Auseinandersetzungen um die Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verflogten des Naziregimes, Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), die alle auf unsägliche  Verfassungsschutzberichte des Landes Bayern zurückgingen. Während entsprechende Versuche gegenüber den Landesverbänden und Kreisverbänden zumeist bereits im Keim erstickt werden konnten, versagte zunächst das zuständige Finanzamt in dem Rot-Rot-Grün regierten Berlin dem Bundesverband die Gemeinnützigkeit. In einem langwierigen Einspruchsverfahren konnten wir – mit breiter öffentlichen Unterstützung – die Aufhebung dieser Entscheidung durchsetzen. Näheres dazu auf der Seite der VVN-BdA. Demnächst auch in unserem Blog.

Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Reinecke