AFD Funktionär zu sieben Monaten Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verurteilt.

Am Mittwoch, dem 23.06.2021, verurteilte das Amtsgericht Köln den stellvertretenden Sprecher des Kreisverbandes Bonn der AFD wegen schwerer Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Darüber hinaus muss er an den von uns vertretenen Nebenkläger 250 € zahlen. Über den Prozess wurde in der örtlichen und überörtlichen Presse berichtet, wie hier in Report Köln oder auch in der Jungen Welt. Der Angeklagte hatte nach einer Kundgebung der AFD in Köln Kalk einen der Gegendemonstranten auf seinem Heimweg fast angefahren, sodass dieser sich nur auf die Motorhaube retten konnte. Der AFDler hielt nicht an, unserem Mandanten gelang es allerdings, sich durch einen Sprung zu retten.

Entsprechend der Politik der AFD war angeblich nicht nur diese selbst Opfer sondern auch der Angeklagte. Er versuchte sich als einfachen Zuhörer darzustellen, der durch die Gegendemonstranten in Angst und Schrecken versetzt worden war. Eine Szene aus dem Film „AFD hat Köln-Kalk Verbot“ zeigt allerdings (beim Minute 0:30), wie der Angeklagte in der für manchen Angehörigen einer schlagenden Verbindung nicht unüblichen Arroganz und Überheblichkeit sich als Reporter betätigt und Gegendemonstranten interviewt. Er genießt da eher das Bad in den Gegendemonstranten.

Die Notwehrgeschichte war allerdings derartig absurd, dass sie nicht einmal vom Begleiter des Angeklagten bestätigt wurde. Wer sich dessen Märchenstunde anhören will, kann dies im Film des Y Kollektivs (Gewalt gegen die AFD) machen, in dem der Angeklagte wiederholt in seiner Lieblingsrolle (Opfer) mitwirkt. Seine Märchenstunde zum Vorfall in Köln Kalk beginnt ca. ab Minute 35:00.

Das Urteil des bisher nicht rechtskräftig. Angesichts der klaren Beweislage und des insgesamt recht günstigen Strafmaßes für den Angeklagten, dürfte aber die Erfolgsaussicht einer Berufung eher gering sein. Als das letzte Mal ein AFD Funktionär mit unserer Mithilfe verurteilt wurde, hatte dieser zunächst auch Berufung eingelegt, diese dann später zurückgenommen. Vielleicht schenkt jemand dem Angeklagten eine AFG Tasse mit dem beliebten AfD Motto: Mut zur Wahrheit. 

Immerhin verlangt auch die Satzung seine Burschenschaft von ihm Ehrlichkeit:

Er hat selbstständig im Denken und Urteilen, freimütig und ehrlich in der Vertretung der eigenen Meinung zu sein.“
„Die Ehre beruht auf dem Bewusstsein der eigenen Ehrenhaftigkeit und Unbescholtenheit – sie gebietet Gleiches von Gleichgesinnten zu fordern.“

Eberhard Reinecke