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Gerichtsberichterstattung ist kein Stalking.

Die Versuche des Medienanwaltes Prof. Dr. Scherz, die Gerichtsberichterstattung unseres Mandanten Rolf Schälike mittels einer einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu stoppen waren vergeblich.

Nach dem klageabweisenden Urteil der ersten Instanz wies Landgericht Berlin die Berufung als unzulässig zurück. In der NRhZ habe ich dazu dazu zusammen mit Peter Kleinert einen Artikel geschrieben, der sie auch mit einem weiteren Verfahren von Prof. Dr. Scherz gegen die NRhZ befasste.

Da in diesem Verfahren der Versuch gemacht wurde, eine Geheimjustiz durchzusetzen, fand er große öffentliche Aufmerksamkeit. Der Medienjounalist Stefan Niggemeyer hat über den Prozess berichtet, und auch über ein (eher lächerliches) anschließendes Vorgehen von Dr. Schertz gegen die FAZ. Immer noch nicht klug geworden, versuchte Prof. Dr. Schertz dann die Veröffentlichung des für ihn negativen Urteils des Amtsgerichtes zu verbieten. Da er sich zwischenzeitlich mit der Berliner Pressekammer überworfen hatte, klagte er in Köln und scheiterte auch dort.

Eberhard Reinecke

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

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