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Freispruch in dritter Instanz – OLG Köln zu Kritik an racial profiling

Mit Beschluss vom 30.10.2023 hat das Oberlandesgericht Köln einen Mandanten freigesprochen, der zunächst in erster und zweiter Instanz wegen Beleidigung von Polizeibeamten verurteilt worden war.

Gegenstand des Verfahrens war die anläßlich der Personenkontrolle eines Menschen mit dunkler Hautfarbe gefallene Äußerung des Mandanten:

„Na, machen wir wieder rassistische Polizeiarbeit? Super Jungs“

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes, die wir hier abdrucken, ist nicht nur wegen des Ergebnisses von Bedeutung, sondern zeigt eine geradezu schulmäßige Auseinandersetzung mit dem Recht auf Meinungsfreiheit. Ein Großteil der dazu entwickelten Rechtsprechung stammt aus der Zivilgerichtsbarkeit, weshalb es immer wieder vorkommt, dass Strafrichter sich darüber hinwegsetzen. Die Entscheidung des OLG ist auch durch die umfangreiche Zitierung von Rechtsprechung eine wahre Fundgrube; es bleibt zu hoffen, dass die dort dargestellten Grundsätze allgemein in der Strafjustiz Verbreitung finden.

Bemerkenswert ist auch, dass das OLG gleich selbst freigesprochen hat, da regelmäßig auch erfolgreiche Revisionen nur zu einer Zurückverweisung an das Landgericht führen.

Sachbearbeiter in unserer Kanzlei war Rechtsanwalt Forst.

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

Aus unserer Arbeit:

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