Ebertplatz 10 | 50668 Köln

AFD Funktionär zu sieben Monaten Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verurteilt

Am Mittwoch, dem 23.06.2021, verurteilte das Amtsgericht Köln den stellvertretenden Sprecher des Kreisverbandes Bonn der AFD wegen schwerer Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten.

Darüber hinaus muss er an den von uns vertretenen Nebenkläger 250 € zahlen. Der Angeklagte hatte nach einer Kundgebung der AFD in Köln Kalk einen der Gegendemonstranten auf seinem Heimweg fast angefahren, sodass dieser sich nur auf die Motorhaube retten konnte. Der AFDler hielt nicht an, unserem Mandanten gelang es allerdings, sich durch einen Sprung zu retten.

Entsprechend der Politik der AFD war angeblich nicht nur diese selbst Opfer sondern auch der Angeklagte. Er versuchte sich als einfachen Zuhörer darzustellen, der durch die Gegendemonstranten in Angst und Schrecken versetzt worden war. Eine Szene aus dem Film „AFD hat Köln-Kalk Verbot“ zeigt allerdings,  wie der Angeklagte in der für manchen Angehörigen einer schlagenden Verbindung nicht unüblichen Arroganz und Überheblichkeit sich als Reporter betätigt und Gegendemonstranten interviewt.

Das Urteil des bisher nicht rechtskräftig. Angesichts der klaren Beweislage und des insgesamt recht günstigen Strafmaßes für den Angeklagten, dürfte aber die Erfolgsaussicht einer Berufung eher gering sein. Als das letzte Mal ein AFD Funktionär mit unserer Mithilfe verurteilt wurde, hatte dieser zunächst auch Berufung eingelegt, diese dann später zurückgenommen. Vielleicht schenkt jemand dem Angeklagten eine AFD Kappe mit dem beliebten AfD Motto: Mut zur Wahrheit. 

Update: Über den  weiteren Verlauf des Prozesses mit Links zu den Filmdokumenten berichten wir hier

Eberhard Reinecke

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

Aus unserer Arbeit:

Weitere Artikel:

Teilen Sie diesen Beitrag: