Darüber hinaus muss er an den von uns vertretenen Nebenkläger 250 € zahlen. Der Angeklagte hatte nach einer Kundgebung der AFD in Köln Kalk einen der Gegendemonstranten auf seinem Heimweg fast angefahren, sodass dieser sich nur auf die Motorhaube retten konnte. Der AFDler hielt nicht an, unserem Mandanten gelang es allerdings, sich durch einen Sprung zu retten.
Entsprechend der Politik der AFD war angeblich nicht nur diese selbst Opfer sondern auch der Angeklagte. Er versuchte sich als einfachen Zuhörer darzustellen, der durch die Gegendemonstranten in Angst und Schrecken versetzt worden war. Eine Szene aus dem Film „AFD hat Köln-Kalk Verbot“ zeigt allerdings, wie der Angeklagte in der für manchen Angehörigen einer schlagenden Verbindung nicht unüblichen Arroganz und Überheblichkeit sich als Reporter betätigt und Gegendemonstranten interviewt.
Das Urteil des bisher nicht rechtskräftig. Angesichts der klaren Beweislage und des insgesamt recht günstigen Strafmaßes für den Angeklagten, dürfte aber die Erfolgsaussicht einer Berufung eher gering sein. Als das letzte Mal ein AFD Funktionär mit unserer Mithilfe verurteilt wurde, hatte dieser zunächst auch Berufung eingelegt, diese dann später zurückgenommen. Vielleicht schenkt jemand dem Angeklagten eine AFD Kappe mit dem beliebten AfD Motto: Mut zur Wahrheit.
Update: Über den weiteren Verlauf des Prozesses mit Links zu den Filmdokumenten berichten wir hier
Eberhard Reinecke