Wort und Bildberichterstattung über Dr. Schertz zulässig
Prof. Dr. Schertz war gegen eine Berichterstattung in der NRhZ über ihn – eine Auseinandersetzung mit einem ihn lobenden Artikel – gerichtlich vorgegangen.
Ebertplatz 10 | 50668 Köln
Prof. Dr. Schertz war gegen eine Berichterstattung in der NRhZ über ihn – eine Auseinandersetzung mit einem ihn lobenden Artikel – gerichtlich vorgegangen.
Für die von uns vertretene Initiative „Aktion ./. Arbeitsunrecht” haben wir erfolgreich zwei Verfahren gegen den Tönnies Fleischkonzern geführt.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus dem Februar 2010 gegen Entscheidungen des Landgerichtes und des Kammergerichtes Berlin, mit denen der NRhZ verboten worden war aus einer E-Mail von Prof. Dr. Schertz zu zitieren.
Die Versuche des Medienanwaltes Prof. Dr. Scherz, die Gerichtsberichterstattung unseres Mandanten Rolf Schälike mittels einer einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu stoppen waren vergeblich.