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„Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V.“: Demonstrationsrecht auch auf privatem Gelände

Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass die Durchführung einer von dem Verein „Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V.“ angemeldeten Kundgebung auf dem Messegelände in Köln als allgemein geöffnete und öffentlich zugängliche Fläche gewährleistet werden müsse.

Der Beschluß des Verwaltungsgerichtes erging auf unseren Eilantrag. Hintergrund war folgender: Nachdem seit vielen Jahren jeweils zur Hauptversammlung der Bayer AG Mitglieder des Vereins Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V. Flugblätter an die anreisenden Aktionäre verteilt hatten, ließ die Bayer AG im Jahr 2013 den Eingang Nord der Kölner Messe – dort findet die Hauptversammlung statt – weiträumig absperren und karrte ihre Aktionäre mit Shuttle-Bussen heran. Die Mitglieder der Coordination gegen Bayer-Gefahren konnten nur außerhalb der Gitter weit weg vom Eingang stehen und waren so daran gehindert, den Aktionären ihre Kritik an der Geschäftspolitik der Bayer AG darzustellen.

Auch im Jahre 2014 war entsprechendes geplant. Unter dem Deckmantel einer Privatvermietung der Außenflächen (die allerdings im Übrigen nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der KölnMesse GmbH bzw. KölnKongress GmbH gar nicht vermietet werden) sollte die Bayer AG wieder entsprechend vorgehen können. Die Polizei berief sich infolgedessen darauf, sie dürfe nicht in private Rechte Dritter, d.h. die der Bayer AG, eingreifen.

Die rechtlich interessante und bislang nahezu ausschließlich in der Fraport-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ( 1 BvR 699/06) behandelte Frage der Grundrechtsbindung auf öffentlich zugänglichen, aber privatisierten Flächen, wird in Zukunft sicherlich immer häufiger relevant werden. Mit der Entscheidung des VG Köln hoffen wir jedenfalls ein wenig dazu beizutragen, dass öffentliche, aber privatisierte Flächen nicht noch weiter dem Grundrechtsschutz entzogen werden.

Sven Tamer Forst

 

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

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