Das Landgericht Berlin hatte zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen, im Hauptverfahren auch für Prof. Dr. Schertz entschieden (aus dem Urteil ergibt sich auch der Sachverhalt), das Kammergericht wies die Klage dann kurz und trocken ab. Ich hatte dazu gemeinsam mit Peter Kleinert einen Artikel in der NRhZ geschrieben, in dem ich auch auf ein weiteres Verfahren gegen Dr. Schertz für einen anderen Mandanten eingegangen bin.
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Am 09.11.2024 fand in der Alten Feuerwache in Köln die Tagung der Aktion gegen arbeitsunrecht gegen missbräuchliche Nutzung des Presserechtes