Heute ist er Landesvorsitzender der jungen Alternativen in NRW, die nach einer Entscheidung des VG Köln als gesichert rechtsextrem einzustufen ist.
Nach dieser Verurteilung in erster Instanz hatte zunächst einmal das Landgericht Köln in der Berufungsinstanz in einem absonderlichen Urteil Felix Cassel freigesprochen, weil es der Meinung war, unser Mandant habe in eigenverantwortlicher Selbstgefährdung gehandelt, und im Übrigen läge Notwehr des Herrn Cassel vor. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft sowie des von uns vertretenen Nebenklägers wurde dieses Urteil aufgehoben, da nach Auffassung des Oberlandesgerichtes weder die Selbstgefährdung vorlag noch die Notwehr.Es kam dann zu einer neuen Verhandlung beim Landgericht, an deren Ende Felix Cassel wie vom Amtsgericht verurteilt wurde. Das an den Nebenkläger zu zahlende Schmerzensgeld wurde durch das Gericht von 250 € auf 500 € erhöht. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte versucht hatte, sich als Opfer darzustellen. Das hatte er auch bereits zuvor in dem Film der Redaktion Y gemacht, wo seine Stellungnahme ab Minute 35:20 zu sehen ist. Allerdings nahm das Gericht ihm eine solche Geschichte nicht ab sondern stellte fest:
„Bei dieser Einlassung handelt es sich nach Überzeugung der Kammer um eine unwahre Schutzbehauptung.“
Dabei spielte eine Rolle, dass Felix Cassel in einem Film von Antifaschisten (ab 0.20) völlig unbeeindruckt von Gegendemonstranten und keineswegs furchtsam ist und Interviews mit Gegendemonstranten macht.
Dass Felix Cassel gegen die gemäßigteren Kräfte in der AfD (was das auch immer sein soll) und für die Position von Höcke ist, konnte man dann einen Tag nach der Verurteilung in einem Bericht über den AfD Landesparteitag der aktuellen Stunde sehen (ab Minute 12:51)
Das Urteil des Landgerichtes ist bisher noch nicht rechtskräftig, Felix Cassel hat dagegen Revision eingelegt, wir sind aber guter Hoffnung, dass dieses Urteil hält.
Sachbearbeiter: RA Reinecke