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Strafrecht

Das Strafrecht wird in unserer Bürogemeinschaft vor allem durch Rechtsanwältin Krenzel vertreten, weiteres finden sie auf ihrer Website:
sibylle-krenzel.de

Geht es um Straftaten mit Bezug zu Demonstrationen / Versammlungen oder im Zusammenhang mit Äußerungen und Meinungskundgaben können Sie sich an RA Forst wenden.

Aus unserer Arbeit:

Das Oberlandesgericht Köln hat durch einen nicht näher begründeten Beschluss vom 29.08.2024 (III-1 ORs 127/24) die Revision von Felix Cassel, zur Zeit Landesvorsitzender der „Jungen Alternativen“ (AfD) in NRW, als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Zum Gedenken an den Nagelbombenanschlag in der Keupstraße am 09.06.2004 fand am 09.06.2024 ein großes Kulturfestival in der Keupstraße, der Schanzenstraße und auf dem Theatergelände statt.
Wir hatten bereits 2021  über Verurteilung des AfD’lers Felix Cassel berichtet, der nach einer Veranstaltung der AfD einen Gegendemonstranten auf die Haube seines Fahrzeuges geladen hatte.
Mit Beschluss vom 30.10.2023 hat das Oberlandesgericht Köln einen Mandanten freigesprochen, der zunächst in erster und zweiter Instanz wegen Beleidigung von Polizeibeamten verurteilt worden war.