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Verurteilung des Landesvorsitzenden der „Jungen Alternative NRW“ rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Köln hat durch einen nicht näher begründeten Beschluss vom 29.08.2024 (III-1 ORs 127/24) die Revision von Felix Cassel, zur Zeit Landesvorsitzender der „Jungen Alternativen“ (AfD) in NRW, als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht Köln hat durch einen nicht näher begründeten Beschluss vom 29.08.2024 (III-1 ORs 127/24) die Revision von Felix Cassel, zur Zeit Landesvorsitzender der „Jungen Alternativen“ (AfD) in NRW, als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Die Verurteilung durch das Landgericht Köln zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten mit Bewährung, über die wir bereits früher berichtet hatten, ist damit rechtskräftig. Felix Cassel muss 500,00 € an den Nebenkläger unseren Mandanten zahlen weiterhin 1.000,00€ als Bewährungsauflage an ein Kinderhospiz und auch die gesamten Prozesskosten, einschließlich unseres Honorars. Da kommt dann ein hübsches Sümmchen zusammen, nachdem Cassel die Verurteilung durch das Amtsgericht nicht akzeptierte sondern insgesamt fünf Instanzen bemühte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) – teilweise jeweils mit mehreren Verhandlungstagen.

Rechtskräftig ist damit auch die Feststellung des Landgerichtes, dass es Felix Cassel „erkennbar daran gelegen gewesen sei, sich als Opfer darzustellen“, dass diese Darstellung aber „eine unwahre Schutzbehauptung“ sei. Wieder mal zeigt sich, dass der beliebte AfD-Slogan „Mut zur Wahrheit“ eigentlich nichts anderes bedeutet als die Dreistigkeit, Lügen als Wahrheit darzustellen. Felix Cassel macht durchaus den Eindruck, dass er weitergehende politische Ämter anstrebt und wahrscheinlich wird es bei der Jungen Alternative und/oder der AfD kaum Konsequenzen aus der Verurteilung geben; eventuell nützt ihm sogar AfD-intern ein Status als „Opfer der Justiz“.

Eberhard Reinecke

Aus unserer Arbeit

Wir berichten hier von Verfahren, in denen wir tätig waren oder auch von Veränderungen in unserem Büro. Wir gehen dabei bis Ende der 70ger Jahre zurück und wollen damit auch unsere Tradition und die Vielfalt unserer Tätigkeit darstellen. Wir haben das zeitlich geordnet bieten Ihnen aber auch die Zusammenstellung zu bestimmten Rechtsgebieten an.

Gerne berichten wir natürlich von Erfolgen. Aber: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (Bertolt Brecht). Also finden Sie bei uns auch Verfahren, in denen wir nicht erfolgreich waren, die aber trotzdem wichtig waren.

Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit – gerade im zivilrechtlichen Bereich – entzieht sich – nicht nur aus Gründen der Verschwiegenheit – einer Veröffentlichung. Der Erfolg der Tätigkeit schlägt sich oft nicht in gerichtlichen Entscheidungen nieder, sondern zum Beispiel in der Vermeidung gerichtlicher Verfahren durch vorsorgende Rechtsberatung oder in einer vernünftigen vergleichsweisen Regelung.

Einiges mehr finden Sie auch im blog von Rechtsanwalt Reinecke, „Die Schneeflocke“

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