Medien-, Presse- und Urheberrecht
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Fachanwaltschaft im Bereich des Medienrechts helfen wir Ihnen bei verschiedensten Problemen.
Dabei geht es zum Beispiel um:
- Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattungen / Äußerungen (unwahre Tatsachenbehauptungen, ehr verletzende Meinungsäußerungen, Schmähkritik, Eingriffe in die Privatsphäre- oder Intimsphäre u.ä.)
- Verletzungen des Rechts am eigenen Bild (hier geht es um die Veröffentlichung oder Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung, d.h. Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz)
- urheberrechtliche und verlagsrechtliche Probleme
- Strafrechtliche Probleme (insbesondere Straftatbestände der §§ 185 ff. StGB)
- die Verteidigung der Presse- und Meinungsfreiheit gegen Abmahnungen und SLAPP-Klagen
Im Presserecht vertreten wir Journalisten, Einzelpersonen und kleinere Presseprojekte. Ferner zählen zu unseren Mandanten auch eine Mehrzahl gemeinnütziger Vereine und Organisationen, die sich für demokratische Freiheitsrechte und gegen rechte Tendenzen oder für soziale und künstlerische Belange engagieren (so z.B. die „Kölner Stadtrevue“, das Kölner Internet-magazin „report-k“, den Verein „Lobby-Control e.V.“ oder die „Aktion gegen Arbeitsunrecht“).
Natürlich vertreten wir Sie auch, wenn sich die Auseinandersetzung im eher privaten Bereich abspielt.
Ein weiterer Schwerpunkt im Presserecht (teilweise auch im Strafrecht) lag und liegt mittlerweile in Auseinandersetzungen mit rechten Gruppierungen. Es bereitet uns zudem keine Sorge, uns mit „großen Namen“ auseinanderzusetzen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Da wir in den Gesprächen mit unseren Mandant*innen immer wieder auf ähnliche Fragen stoßen, haben wir bereits 2018 einen kurzen Leitfaden „Medienrecht für Nichtjuristen“ verfasst.
Aus dem November 2024 stammt unser Skript zu „S.L.A.P.P. – juristische Hintergründe und Gegenmaßnahmen“.
Im Urheberrecht vertreten wir sowohl Journalist*innen und Fotograf*innen gegen die unerlaubte Verwertung Ihrer Werke, aber auch einzelne Personen und Initiativen, die oft aus Unkenntnis im Internet Urheberrechtsverletzungen begehen. Ferner gehören kleinere Verlage zu unseren Mandant*innen.
Ein paar Basics, die Sie beachten sollten,
wenn Sie selbst Betroffene/r von ehrverletzenden Äußerungen oder einer Fotoveröffentlichung sind:
- Insbesondere sogenannte Unterlassungsansprüche können eventuell durch eine Eilentscheidung eines Gerichts zügig durchgesetzt werden; das setzt aber voraus, dass man nach Kenntnis der Rechtsverletzung innerhalb weniger Wochen aktiv wird; zögern Sie also nicht zu lange
wenn Sie selbst eine presserechtliche oder urheberrechtliche Abmahnung erhalten:
- geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab
- Lassen Sie sich nicht vorschnell einschüchtern – mehr oder weniger bekannte Medienrechtskanzleien aus Berlin oder Köln erwecken gerne mit viel Text den oftmals falschen Eindruck, als hätten Sie keine Chance: Ob und wie man reagieren sollte, hängt immer vom Einzelfall ab