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Medien-, Presse- und Urheberrecht

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Fachanwaltschaft im Bereich des Medienrechts helfen wir Ihnen bei verschiedensten Problemen.
Dabei geht es zum Beispiel um:

  • Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattungen / Äußerungen (unwahre Tatsachenbehauptungen, ehr verletzende Meinungsäußerungen, Schmähkritik, Eingriffe in die Privatsphäre- oder Intimsphäre u.ä.)
  • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild (hier geht es um die Veröffentlichung oder Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung, d.h. Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz)
  • urheberrechtliche und verlagsrechtliche Probleme
  • Strafrechtliche Probleme (insbesondere Straftatbestände der §§ 185 ff. StGB)
  • die Verteidigung der Presse- und Meinungsfreiheit gegen Abmahnungen und SLAPP-Klagen

 

Im Presserecht vertreten wir Journalisten, Einzelpersonen und kleinere Presseprojekte. Ferner zählen zu unseren Mandanten auch eine Mehrzahl gemeinnütziger Vereine und Organisationen, die sich für demokratische Freiheitsrechte und gegen rechte Tendenzen oder für soziale und künstlerische Belange engagieren (so z.B. die „Kölner Stadtrevue“, das Kölner Internet-magazin „report-k“, den Verein „Lobby-Control e.V.“ oder die „Aktion gegen Arbeitsunrecht“).
Natürlich vertreten wir Sie auch, wenn sich die Auseinandersetzung im eher privaten Bereich abspielt.
Ein weiterer Schwerpunkt im Presserecht (teilweise auch im Strafrecht) lag und liegt mittlerweile in Auseinandersetzungen mit rechten Gruppierungen. Es bereitet uns zudem keine Sorge, uns mit „großen Namen“ auseinanderzusetzen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Da wir in den Gesprächen mit unseren Mandant*innen immer wieder auf ähnliche Fragen stoßen, haben wir einen kurzen Leitfaden „Medienrecht für Nichtjuristen“ verfasst.

Im Urheberrecht vertreten wir sowohl Journalist*innen und Fotograf*innen gegen die unerlaubte Verwertung Ihrer Werke, aber auch einzelne Personen und Initiativen, die oft aus Unkenntnis im Internet Urheberrechtsverletzungen begehen. Ferner gehören kleinere Verlage zu unseren Mandant*innen.

Ein paar Basics, die Sie beachten sollten,

wenn Sie selbst Betroffene/r von ehrverletzenden Äußerungen oder einer Fotoveröffentlichung sind:

  • Insbesondere sogenannte Unterlassungsansprüche können eventuell durch eine Eilentscheidung eines Gerichts zügig durchgesetzt werden; das setzt aber voraus, dass man nach Kenntnis der Rechtsverletzung innerhalb weniger Wochen aktiv wird; zögern Sie also nicht zu lange

 

wenn Sie selbst eine presserechtliche oder urheberrechtliche Abmahnung erhalten:

  • geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab
  • Lassen Sie sich nicht vorschnell einschüchtern – mehr oder weniger bekannte Medienrechtskanzleien aus Berlin oder Köln erwecken gerne mit viel Text den oftmals falschen Eindruck, als hätten Sie keine Chance: Ob und wie man reagieren sollte, hängt immer vom Einzelfall ab

Aus unserer Arbeit:

Verteidigung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit für die Kritik an der israelischen Regierungspolitik im Gazastreifen

Die Geschehnisse im Nahen Osten haben sich hierzulande nicht nur gesellschaftlich ausgewirkt, sondern auch zu einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen geführt, in denen es um prinzipielle Fragen der Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit geht.

Freispruch in dritter Instanz – OLG Köln zu Kritik an racial profiling

Mit Beschluss vom 30.10.2023 hat das Oberlandesgericht Köln einen Mandanten freigesprochen, der zunächst in erster und zweiter Instanz wegen Beleidigung von Polizeibeamten verurteilt worden war.

Kein Ehrenschutz für Äußerungen im Rahmen vereinsinterner Auseinandersetzungen.

Es ist für uns immer bitter, wenn sich Gruppen, die wir bisher insgesamt vertreten haben, untereinander zerstreiten und sogar gerichtliche Schritte einleiten.

Erfolgreich beim Kammergericht gegen angelnde Prominente.

Wir hatten früher über unsägliche Entscheidungen der Berliner Pressekammer berichtet, unter anderem über ein Urteil, nach dem ein öffentlich bekanntes Hobby einer Prominenten Ihrer Privatsphäre zuzuordnen sei und in einem offenen Brief nicht erwähnt werden dürfe.

Partei „Die Rechte“ um 25.000€ ärmer

Der rumänische Schweinekönig scheitert mit seinem Einschüchterungs­versuch

Das Landgericht Oldenburg hat am 24.2.2021 die Klage des „rumänichen Schweinekönigs“ Miculescu gegen unsere Mandantin Daniela Reim, Beschäftigte bei der Beratungstelle für mobile Beschäftige, abgewiesen.

Kalte Räumung – Zwangsvollstreckung gegen Vermieterin wird fortgesetzt

Erster Erfolg in der Berufungsinstanz.

Keine Angst vor großen Namen: Erfolgreiche Vertretung der aktion ./. Arbeitsunrecht in Verfahren mit dem Tönnies Fleischkonzern

Für die von uns vertretene Initiative „Aktion ./. Arbeitsunrecht” haben wir erfolgreich zwei Verfahren gegen den Tönnies Fleischkonzern geführt.