Update vom 22.7.2016: Nach Mitteilung des AG ist die Entscheidung rechtskräftig
Am 13.07.2016 fand ein Verfahren wegen des Abhängens von Plakaten von Pro Köln beim Amtsgericht Köln statt. (Bericht aus dem Kölner Stadtanzeiger finden Sie hier, von r-mediabase hier) Im April 2014 hatten einige Bürger Pro-Köln-Plakate vorsichtig entfernt und wegen ihres hetzerischen Inhaltes („Angsträume Stadt – Wir haben’s satt“ „Asylbetrüger Raus“, „Bürgermut stoppt Asylantenflut“ „Wut im Bauch – Lass es raus“) der Polizei zwecks Prüfung im Hinblick auf eine mögliche Strafanzeige übergeben. Die Plakate gelangten von der Polizei an Pro Köln zurück. Obwohl Pro Köln keinen wirksamen Strafantrag gestellt hat, bejahte die Staatsanwaltschaft Köln das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und bot gleichzeitig allen Personen, deren Personalien festgestellt worden waren, an, das Verfahren gegen Zahlung einer Buße von 50,00 € einzustellen . Die Mehrheit der Betroffenen nahm dieses Angebot an, Frau Elke Schön ebenso wenig wie Herr Kurt Holl, gegen den bereits im letzten Jahr verhandelt worden war, ohne dass es allerdings zu einem Urteil gekommen war.