Während entsprechende Versuche gegenüber den Landesverbänden und Kreisverbänden zumeist bereits im Keim erstickt werden konnten, versagte zunächst das zuständige Finanzamt in dem Rot-Rot-Grün regierten Berlin dem Bundesverband die Gemeinnützigkeit. In einem langwierigen Einspruchsverfahren konnten wir – mit breiter öffentlichen Unterstützung – die Aufhebung dieser Entscheidung durchsetzen. Näheres dazu auf der Seite der VVN-BdA. Demnächst auch in unserem Blog.
Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Reinecke